Zwischenherrscher

[801] Zwischenherrscher, im Gegensatze zu den legitimen Throninhabern ein solcher, welcher durch Eroberung od. Revolution den Thron zeitweilig einnimmt, wie Napoleon I. einer war u. dergleichen andern Staaten aufdrängte. Inwiefern die restaurirte legitime Dynastie die Regentenhandlungen eines Z.s als rechtsgiltig zu betrachten habe, ist principiell nicht entschieden worden; vergl. westfäl. Domänen.[801]

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 801-802.
Lizenz:
Faksimiles:
801 | 802
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika