Aberratio delicti

[3] Aberratio delicti (lat.), Abirrung des Vergehens, bezeichnet die unbeabsichtigte Folge einer schlechten Handlung; ob sie dem Täter zuzurechnen sei, ist eine ethische und juridische Streitfrage.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 3.
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