Corpus delicti

[296] Corpus delicti (lat.), der Tatbestand (s.d.) eines Verbrechens, auch Bezeichnung für die sichtbaren Spuren eines Verbrechens, insbes. für die Wirkungen, die es an Menschen oder Sachen zurückgelassen hat, sowie für die Werkzeuge der Begehung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 296.
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