Habeas-Corpus-Acte

[307] Habeas-Corpus-Acte (die) ist eins der wichtigsten Grundgesetze der engl. Verfassung. Sie wurde dem Könige Karl II., welcher dieselben Principien der Willkürherrschaft befolgte, welche seinem Vater Leben und Thron gekostet hatten, von dem Parlamente 1679 abgedrungen. Ihr nächster Zweck war Vervollständigung der Freiheit der Unterthanen und Verhütung der Einkerkerung, außer in Fällen, wo das Gesetz dieselbe ausdrücklich befiehlt. Schon durch die Magna charta und die ihr folgenden, im Laufe der Zeit den ebenso schwachen als böswilligen Herrschern abgerungenen Grundgesetze waren die Rechte und Freiheiten des Volks im vollsten Umfange anerkannt; allein diese Gesetze waren keineswegs stets heilig gehalten, im Gegentheil sehr häufig von den Regenten, wenn ihnen ein günstiger Moment die Macht dazu verlieh, verletzt worden. Das Bestreben, sie mit neuen Schutzwehren zu umgeben, war sehr natürlich. Die Habeas-Corpus-Acte wurde daher vorzüglich dazu benutzt, um Mittel und Wege an die Hand zu geben, solche willkürliche Verletzungen der Gesetze und Eingriffe in die Volksrechte zu verhindern und die Schuldigen zur Strafe zu ziehen; sie enthält die Strafen der willkürlichen Verhaftung und bezeichnet die Richter, welche man anzugehen hat, um seine Freilassung zu erlangen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 307.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: