Magna charta

Magna charta

[17] Magna charta, im Englischen The great Charter, wird der Landesgrundvergleich genannt, zu dessen Annahme die lange und schwer bedrückten Stände den König Johann (1199–1216) von England im Jun. 1215 mit Gewalt nöthigten.

Kaum hatten sie aber die Waffen abgelegt, als Johann durch den Papst die Magna charta aufheben ließ, fremde Söldner warb und so tyrannisch verfuhr, daß die Stände in Frankreich Hülfe gegen ihn suchten und nur des Königs plötzlicher Tod dem ausgebrochenen Bürgerkriege ein Ziel setzte. Ihm folgte sein neunjähriger Sohn Heinrich III. unter Vormundschaft des Grafen von Pembroke, der sofort die Magna charta bestätigte, welche übrigens nicht etwa neue Beschränkungen der kön. Gewalt, sondern nur Bestimmungen wegen Abstellung bisheriger Misbräuche und die Bestätigung früherer, von andern Königen bereits verbriefter Rechte enthielt und von der noch eine Originalurkunde mit dem hier abgebildeten Siegel im brit. Museum zu London aufbewahrt wird. Sie besteht aus 60 Artikeln, wurde während der unruhigen und schwachen Regierung Heinrich III. erweitert, siebenmal erneuert und bestätigt, und die von ihm am 11. Febr. 1224 in 37 Artikeln ausgestellte [17] Magna charta ist jene berühmte Haupturkunde des engl. Staatsrechts, die unter Anderm bestimmt, daß Abgaben nur in drei anerkannten Fällen von den Ständen gefodert, ohne richterliches Erkenntniß Niemand mit Geldbußen belegt, auch wegen Geldstrafen von seinem Lehngute nicht vertrieben, kein Gutsunterthan seiner Ackergeräthe beraubt werden solle. Dem Oberlandgericht, das bisher dem Könige folgte, wurde darin ein bleibender Sitz angewiesen und im 29. Artikel verbürgt, daß kein Freier in seiner Freiheit, im Besitz seines Lehnguts, Eigenthums und seiner hergebrachten Rechte gekränkt, in die Acht erklärt, Landes verwiesen oder auf irgend eine Weise ins Verderben gebracht werden dürfe, auch der König seine Macht nicht gegen Jemand brauchen oder gebrauchen lassen wolle, als nach gesetzmäßigem Urtheil seiner Standesgenossen oder nach dem Recht des Landes. König Eduard I. hat im Jahre 1300 die Magna charta zuletzt bestätigt, welche den Engländern ein Maß von Freiheit und Recht verbürgte, wie sich kein anderes Volk zu jener Zeit dessen rühmen konnte.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 17-18.
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