Corpus catholicōrum

[295] Corpus catholicōrum (lat.), die Gesamtheit der katholischen deutschen Reichsstände, sofern sie sich dem Corpus evangelicorum (s.d.) gegenüber zu einer für sich bestehenden Körperschaft verbunden hatten. Den Vorsitz im C. führte Kurmainz. Nur einigemal jahen sich die katholischen Stände veranlaßt, unter[295] diesem Namen zusammenzutreten, den sie sich in einem Schreiben vom 16. Nov. 1700, worin sie dem Kaiser ihren zur Wahrung ihrer Interessen nach eignem Gutdünken veranstalteten Zusammentritt kundtaten, ausdrücklich beilegten. Vgl. auch Jus eundi in partes.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 295-296.
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