Auffassung

[74] Auffassung heißt die Aneignung einer Vorstellung oder eines Gedankens durch das individuelle Bewußtsein; Auffassungsvermögen heißt die Anlage dazu. Zur Auffassung, welche noch keine Beurteilung der Sache einschließt, gehört nicht bloß die Rezeptivität (Empfänglichkeit), sondern auch die Reproduktion und geistige Durcharbeitung. Von der Auffassung der Dinge, die etwas Individuelles an sich hat, hängt unser Urteil und auch unsere Handlungsweise ab.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 74.
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