Conversion

[128] Conversion (lat. conversio v. convertere = umkehren) beißt in der Logik diejenige Umkehrung eines Urteils, bei welcher die Relation verändert wird (Vertauschung von Subjekt und Prädikat, Bedingung und Bedingtem). Im kategorischen Urteil wird durch Konversion das Subjekt zum Prädikat und umgekehrt. Im hypothetischen Urteil wird der bedingende Satz zum bedingten und umgekehrt. Es gibt drei Arten der Konversion: 1. die einfache Umkehrung ohne Quantitätsänderung (conversio simplex); 2. die Umkehrung mit Veränderung der Quantität (conv. per accidens); 3. die Umkehrung mit Veränderung der Qualität, wobei zugleich die Quantität des Urteils sich ändert, Kontraposition (s. d.). Allgemein bejahende Urteile sind nur dann einfach umkehrbar, wenn sie reziprokabel sind, d.h. wenn P dem S ausschließlich zukommt, z.B. Alle Fixsterne sind Sonnen – alle Sonnen sind Fixsterne. Allgemein bejahende Urteile, in welchen sich S und P nicht vollständig decken, sind nur unter Beschränkung der Quantität umkehrbar (conv. per accidens). Beispiel: Alle Eschen sind Bäume – einige Bäume sind Eschen. Allgemein verneinende Urteile sind rein umkehrbar; partikulär bejahende Urteile sind rein umkehrbar; aus partikulär verneinenden Urteilen kann durch Konversion überhaupt nichts gefolgert werden. Vgl. den Gedächtnisvers:

E, I simpliciter vertendo signa manebunt,

Ast A cum vertis, signa minora cape!

Er besagt: Kehrt man E, I einfach um, so bleibt die Quantität des Urteils, kehrt man A um, so ändert sich die Quantität.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 128.
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