Bedingung

[84] Bedingung (conditio) heißt dasjenige, wovon ein anderes (das Bedingte) abhängig (s. d.) ist. Die Abhängigkeit kann entweder innerhalb des Gedachten oder innerhalb des Wirklichen bestehen. In ersterem Falle redet man von einer logischen, in letzterem von einer realen Bedingung. Für beide Fälle gilt das Gesetz: Ist die Bedingung gesetzt, so ist auch das Bedingte gesetzt, und ist die Bedingung aufgehoben, so fällt auch das Bedingte fort. (Posita conditione ponitur conditionatum, et sublata conditione tollitur conditionatum.) Aus dem Begriff der Bedingung erwachsen die hypothetischen Urteile und Schlüsse. Die logische Bedingung heißt der Grund (ratio), das Bedingte die Folge (consequens); die reale Bedingung heißt Ursache (causa), das Bedingte heißt Wirkung (effectus). Eine logische Bedingung ist eine solche, vermöge welcher ein Gedanke wahr oder unwahr ist; eine reale Bedingung dagegen ist die notwendige Voraussetzung (conditio sine qua non), daß ein anderes ist. Da alles nur insofern bedingend ist, als es etwas bedingt, und ein Bedingtes nur da vorhanden ist, wo ein Bedingendes da ist, so sind Bedingtes (conditionatum) und Bedingung (conditio) Wechselbegriffe (correlata), d. h. der eine Begriff fordert den andern. Aber es läßt sich der Satz, daß mit Aufhebung der Bedingung auch das Bedingte aufgehoben werde, nur in dem Falle umkehren, wenn ein Ding oder Gedanke nicht mehrfach, sondern nur durch eins bedingt ist, nicht, wenn ein Bedingtes von mehreren Bedingungen abhängt. Wo mehrere Bedingungen da sind, kann man Haupt- und Nebenbedingungen,[84] sowie positive und negative unterscheiden. Vgl. Grund, Folge, Ursache, Causalität.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 84-85.
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