Bedingung

[455] Bedingung (Conditio), heißt im Allgemeinen eine Voraussetzung, in Folge deren etwas gedacht werden oder etwas geschehen kann, jenes die logische, dieses die reale Bedingung. Die logische B. heißt auch der Grund, und das Bedingte die Folge, die reale B. Ursache und das Bedingte Wirkung. Ist eine B. so, daß ohne sie etwas gar nicht geschehen oder nicht gedacht werden kann, so heißt sie eine conditio sine qua non. – Bedingte Geschäfte heißen in der Rechtswissenschaft solche Geschäfte, deren Abschluß oder Existenz von einem zukünftigen ungewissen Thatumstande abhängig ist, und man unterscheidet hier affirmative, d.h. auf eine Handlung bezügliche und negative, d.h. auf eine Unterlassung bezügliche B. Bedingungen, die der Moral [455] oder dem Rechtsgesetze widersprechen, machen einen Vertrag ungültig.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 455-456.
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