Widerlegung

[692] Widerlegung (lat. refutatio) heißt der Nachweis von der Unrichtigkeit einer Behauptung. Man widerlegt, indem man entweder den logischen Widerspruch oder die materiale Unwahrheit aufzeigt. Dies kann durch direkten oder indirekten Beweis, durch Deduktion oder Induktion, durch absolute Beweise oder Wahrscheinlichkeitsschlüsse geschehen. Um sachlich zu widerlegen, hat man den Streitpunkt fest im Auge zu behalten, die Behauptungen des Gegners klar aufzufassen, sich über die Prinzipien mit ihm auseinanderzusetzen, sich vor Verdrehung und Konsequenzmacherei zu hüten und nicht bloß die Gründe des Gegners aufzuheben, sondern den Gegenbeweis zu geben. Vgl. Irrtum, Kritik.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 692-693.
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692 | 693
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