conclusio sequitur partem debiliorem

[121] conclusio sequitur partem debiliorem (lat. der Schluß folgt dem schwächeren Teil) ist ein Satz der Logik, welcher besagt, daß, wenn eine der beiden Prämissen eines Syllogismus negativ oder partikulär ist, es auch der Schlußsatz sein muß. Vgl. Schluß.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 121.
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