conjunktive Urteile

[122] conjunktive Urteile sind solche, in denen ein und demselben Subjekt mehrere Prädikate beigelegt sind, z.B. Die Kunst ist erheiternd, bildend und erziehend. Die allgemeine Form des konjunktiven Urteils ist: A ist B und C und D. usw. Vgl. copulativ.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 122.
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