Ästhetische Urteile

[96] Ästhetische Urteile = Geschmacksurteile = Einzelurteile, die Anspruch auf subjective Allgemeingültigkeit machen; ihr Inhalt ist der ästhetische Wert eines Objects, also eine Beziehung desselben auf das schauende Subject. Nach KANT beruhen diese Urteile auf apriorischen Bedingungen des Bewußtseins, der Urteilskraft ((s. d.); Kr. d. Urt. § 8 f.). Nach HERBART ist ein ästhetisches Urteil ein solches, welches »das Prädicat der Vorzüglichkeit oder Verwerflichkeit unmittelbar und unwillkürlich, also ohne Beweis und ohne Vorliebe oder Abneigung, den Gegenständen beilegt« (Encykl. § 80). Es ist die Quelle ästhetischer Ideen (s. d.). VOLKMANN nennt ästhetisches Urteil »jenes Urteil, das von einem Verhältnis von Vorstellungen ein unbedingtes Wohlgefallen oder Mißfallen aussagt« (Lehrb. d. Psych. II4, 291). LIPPS versteht darunter »das Strebungs- oder Werturteil, das ausdrücklich darauf verzichtet, sein Object in das System der Ursachen und Wirkungen, Mittel und Zwecke als Glied einzufügen, obgleich ihm freilich die erfahrungsgemäßen Zusammenhänge der Teile des Objects untereinander, ebenso wie die zwischen ihnen bestehenden qualitativen Verhältnisse wichtig sind« (Gr. d. Seelenl. S. 611).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 96.
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