rechtlich

[497] rechtlich beißt derjenige, dem die Rechte anderer ebenso heilig sind, wie seine eigenen. Rechtschaffen ist ein Mensch,[497] welcher das Gute will und tut, mag es ihm schaden oder nützen, mag er Zeugen haben oder nicht.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 497-498.
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