unlauter

[664] unlauter heißt derjenige, welcher das Gute nicht um seiner selbst, sondern um des daraus erhofften Vorteils willen tut, dessen Handlungen also zwar äußerlich mit dem Gesetz übereinstimmen, aber innerlich aus unsittlicher Gesinnung entspringen.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 664.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika