Ehebruch.

[278] Ehebruch ist, so sich ein Ehemann oder Ehefrau nicht an seinem Gemahle begnügen läßt, sondern hält sich noch zu andern, entweder zu ledigen Personen, oder wieder zu andern Eheleuten, welches doppelter Ehebruch genannt wird. Unsere Vernunft sagt uns schon, daß Ehebruch große Sünde sei, wenn es auch die Schrift nicht sagte. Denn es kann es ja kein Mensch nicht loben, wenn man ein so heiliges Versprechen und Eid den man der ehelichen Treue halber gegeben hat, nicht hält, sondern es vorsätzlich bricht. Daher ist Ehebruch ein wahrer rechter Meineid, den man begehet, und noch[278] dazu ein wahrer Raub und Diebstahl, indem ich dem andern raube, was ihm gehört. Und schon die Heiden hielten den Ehebruch für eine große Sünde und nicht für Scherz oder Kinderspiel, wie er heutiges Tages von manchen Christen gehalten wird. Und doch ist gesagt, daß Gott die Ehebrecher richten wolle. Was sagt ihr nun dazu, ihr ehebrecherische Art, glaubet ihr den Strafen Gottes entrinnen zu können. Auch dies mag ich dir vorhalten, daß aus dem Ehebruche viele andere Laster und Sünden entstehen als da ist: Betrug, Ungerechtigkeit, ja wohl gar Mord und Todschlag. Auch die Wirthschaft leidet darunter. Denn ich habe noch nicht gehört, daß ein Haus, wo Ehebruch herrschet, auf einen grünen Zweig gekommen ist. Denn da denkt der Ehebrecher nicht auf das Beste des Hauses, sondern auf die Unreinigkeit seiner Begierden.

Quelle:
[Verfasser von Luthers Leben]: D. Martin Luthers Sittenbuch. Leipzig 1794, S. 278-279.
Lizenz:
Kategorien: