Pflichten der Eheleute überhaupt.

[272] Die Eheleute sollen sich einander lieben und ehren, und keines dem andern untreu werden. Der Mann muß keine bessere Frau wünschen und die Frau keinen bessern Mann. So ist es recht und christlich, und wird eine gute Ehe daraus. Daraus folgt denn auch, daß sie einander beistehen in Kreuz und Leid, und alles mit einander tragen helfen. Es muß eine rechte Erleichterung des Lebens unter ihnen sein, und eines dem andern so viel zu gute thun, als es nur weiß und kann. Auch muß die Ehe keusch gehalten werden, und müssen nicht glauben, daß das unbändige Fleisch nur Tag und Macht seinen Willen haben müsse. Denn wo Schamhaftigkeit und Scheu verloren gehet, da entstehet auch gewiß Unfriede und Eckel, daß sie sich einander satt und überdrüßig werden. – Vornämlich müssen sie sehen, wie sie die Kinder im Gottesfurcht und Ehren erziehen und muß keines den andern daran hindern und entgegen sein, sondern gemeinschaftlich helfen.

Quelle:
[Verfasser von Luthers Leben]: D. Martin Luthers Sittenbuch. Leipzig 1794, S. 272-273.
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