Viertes Kapitel

Neue Wege, neue Aufgaben

[32] Am 1. Oktober 1890 fiel endlich das Schandgesetz, das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie«, wie es amtlich hieß. Zwölf Jahre lang bot es den Vorwand zu unerhörten Verfolgungen, zahlreiche Familien waren mit seiner Hilfe auseinandergerissen und unglücklich gemacht worden. Aber das Zusammengehörigkeitsgefühl unter denen, die sich trotz aller Drangsalierungen zum Sozialismus bekannten, war vielleicht gerade dadurch auf das stärkste befestigt worden.

In der Nacht zum 1. Oktober wimmelte der Friedrichshain in Berlin von Menschen. Sie strömten zu Lips, wo man gemeinsam den historischen Augenblick erleben wollte. Viele blieben im Friedrichshain, weil im Saal kein Apfel mehr zur Erde konnte. Viele der Ausgewiesenen waren bereits zurückgekehrt und befanden sich unter uns. Wie alle unsere Veranstaltungen wurde auch diese von einem Polizeileutnant und einem Schutzmann überwacht. Als dann um 12 Uhr der Fall des Ausnahmegesetzes verkündet wurde, da erhob sich der Leutnant und verließ mit dem Schutzmann den Saal. Die bis dahin verstecktgehaltenen roten Banner wurden entrollt, und eine ungeheure Bewegung hatte die Massen ergriffen. Unsere Führer, die Zurückgekehrten, die Heimat und Familien hatten verlassen müssen, sprachen zu uns. In jener Nacht hat manch einer den Treuschwur zur Sozialdemokratie erneuert, mancher, der bis dahin noch beiseite stand, ist gewonnen worden. Es zeigte sich, daß die Sozialdemokratie in diesen zwölf Jahren nicht zugrunde gegangen war, sondern an Mitgliedern zahlreicher, innerlich gekräftigt und kampfesfroh der Zukunft entgegensah.

Mit dem Sozialistengesetz war das Koalitionsverbot aufgehoben worden. Um eine Versammlungserlaubnis brauchte nicht mehr nachgesucht zu werden, man hatte die Versammlungen nur 24 Stunden vorher anzumelden. Aber die Behörden waren ebenfalls durch die Schule[33] des Sozialistengesetzes gegangen, sie hatten gelernt, die Gesetze auszulegen und zu unterlegen.

Die Frauenbewegung nahm einen frischen Aufschwung. Bald nach dem Parteitag in Halle, im Herbst 1890, wurde, wie schon erzählt, durch Emma Ihrer die Vorgängerin der »Gleichheit«, die »Arbeiterin«, ins Leben gerufen. Alle Mitarbeit daran war unentgeltlich.

Wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Arbeitstag meistens zwölf und oft mehr Stunden hatte, so wird man begreifen, welch großen Entschluß und auch welches Opfer es für die Frau bedeutete, wollte sie eine Versammlung besuchen. Man wird aber auch verstehen können, daß mancher schwere Konflikt in der Familie entstehen mußte durch die Notwendigkeit, die Arbeiterin aufzuklären und für den Klassenkampf zu schulen, während sie auf der anderen Seite auch als Mutter und Hausfrau in der Familie nicht entbehrt werden konnte. Denn jede Stunde, die die Frau in einer Versammlung zu ihrer geistigen Weiterbildung verwandte, mußte sie ihrer Familie entziehen. Aber es wurde dabei manches Samenkorn ausgestreut, das aufgegangen ist und Früchte getragen hat. In den Kämpfen der Arbeiterschaft zur Verbesserung ihrer Lage konnte es nicht gleichgültig sein, wie die Hausfrau und Mutter sich dazu stellte. Das zeigt sich deutlich, als im Jahre 1892 die Arbeiter der Königlich preußischen Kohlenwerke des Saarreviers in den Streik traten, zu dem die Brutalität der Bergherren die Veranlassung gegeben hatte. Die Vergewaltigung durch eine neue Arbeitsordnung, die ohne Befragen der Arbeiter zustande gekommen war (Herabsetzung der Zeit- und Stücklöhne, Erhebung von Strafgeldern, Einlegung von Feierschichten), hatte den Kampf entfacht. Dieser Zusammenstoß zwischen Arbeit und Kapital brachte eine für Deutschland ganz neue Erscheinung. Während die Frauen bis dahin vielfach durch ihre Klagen den Männern den Kampf erschwert hatten, traten sie jetzt in Massen an die Seite der Kämpfenden und feuerten sie zum Ausharren an. Viele der Frauen traten sogar öffentlich in den Versammlungen auf und schilderten in ergreifender Weise ihr Elend. Familienväter mit sechs und sieben Kindern, die in der ersten Hälfte des Monats 40 Mark als Abschlag erhalten hatten, bekamen am Ende des Monats 20 bis höchstens 40 Mark. Ein Vater mit neun Kindern erhielt sogar nur 18 Mark. Selbstverständlich halfen auch unsere Genossinnen; sie hielten Referate, sammelten Gelder und dergleichen.

Der nun einmal geweckte Drang nach Erkenntnis der sozialen und politischen[34] Zusammenhänge, der unter dem Sozialistengesetz nur unter den größten Schwierigkeiten hatte befriedigt werden können, machte sich jetzt ungestüm geltend. Frauenbildungsvereine wurden an vielen Orten ins Leben gerufen, für die politische Aufklärung schuf man Frauenagitationskommissionen.

Aber die Frauen durften sich bekanntlich sowohl nach dem preußischen wie den Vereinsgesetzen anderer deutscher Staaten in Vereinen nicht mit Politik beschäftigen, durften auch nicht Mitglieder politischer Vereine sein. Und trotz all dieser Beschränkungen verstanden es die Genossinnen, sich Einrichtungen zu schaffen, um unter den Frauen politisches Wissen und Aufklärung über die sozialen Zusammenhänge zu verbreiten. Das war nicht so ganz leicht. Es fehlte ja den Frauen in der Hauptsache noch an den allereinfachsten Begriffen über allgemeine Wirtschaftsfragen. Es kostete z.B. viel Mühe, den Frauen klarzumachen, daß eine verkürzte Arbeitszeit neben dem Zeitgewinn für Hauswesen und Familie nicht nur keine Lohnkürzung, sondern eher eine Aufbesserung für sie bedeuten würde. Als dann im Jahre 1893 der elfstündige Arbeitstag für die erwachsenen Fabrikarbeiterinnen eingeführt wurde, erkannten sie erst die Richtigkeit dieser Forderung und empfanden schon die nur um eine Stunde gekürzte Arbeitszeit als eine Wohltat für sich und ihre Angehörigen. Für spätere weitere Verkürzung der Arbeitszeit erleichterte dies die Agitation unter den Arbeiterinnen sehr.

Der Agitationsstoff aber war so vielgestaltig, die ganzen Lebensbedürfnisse so verbesserungsbedürftig, daß es nie an Themen für Versammlungen fehlte. Nur mußten wir in den meisten Fällen sehr vorsichtig sein und nach außen hin ein unverfänglich aussehendes Vortragsthema wählen. Wenn man heute die alten Jahrgänge der »Arbeiterin«, der »Gleichheit« durchblättert, so staunt man, auf welche Gebiete sich die geistig so ungeschulten Frauen der Arbeiterschaft wagten. Vorträge über: »Das Christentum der ersten Jahrhunderte«, »Geschichte der Ehe und Stellung der Frau in der Vergangenheit«, »Die Zeit vor der Reformation«, »Die Ärmsten der Armen oder der fünfte Stand«, »Die kulturelle Bedeutung des Mohammedanismus« sind dort angekündigt. Hinter diesen hochtönenden Titeln verbarg sich die einfache Aufklärung der Frauen über ihre wirtschaftliche und soziale Lage. Und die Frauen kamen in Scharen, wenn Martha Rohrlack über »Volksaberglauben«, oder Agnes Wabnitz über »Sitte und Scham«[35] oder »Königs- und Gottesidee« sprechen wollte. Daß der Genosse Dr. Weyl einen vollen Saal hatte, wenn er über »Die Kunst, nicht krank zu werden« einen Vortrag hielt, oder über andere ganz besondere Gesundheitsfragen, war nicht zu verwundern. Aber auch das waren häufig nur vorgeschobene Themen, hinter denen die »verbotene« politische Aufklärung der Frauen immer als Hauptsache stand.

Dazu kam der erbitterte Kampf mit der Polizei. Wie oft wurden Versammlungen angesagt, die dann kurz vor ihrer Abhaltung verboten wurden. Wir beriefen sie wieder ein, bis es uns glückte. Und dieses »Wieder nach Hause gehen müssen« verärgerte die Frauen nicht etwa, sondern stachelte sie an, das nächste Mal in noch größerer Anzahl zu erscheinen.

In der Arbeiterschaft lebte immer ein ungeheurer Drang nach Wissen. Bald nach dem Fall des Sozialistengesetzes war nach einem Vortrag unseres Genossen Wilhelm Liebknecht die Berliner Arbeiterbildungsschule ins Leben gerufen worden. Auguste Schneider, jetzige Frau Zucht, und ich gehörten als weibliche Personen dem ersten Vorstand an. Die Schule war in sehr großem Maßstabe errichtet worden, das Schulgeld aber mußte sehr gering bemessen sein. Die Lehrer mußten zum Teil aus bürgerlichen Kreisen entnommen werden. Aber allen Schwierigkeiten trotzend, bestand die Arbeiterbildungsschule bis vor dem Kriege. An den Lehrabenden nahmen auch zahlreiche Frauen und Mädchen teil.

Broschüren, wie sie heute in Massen in Parteikreisen verbreitet werden, gab es nur sehr wenige. Wir mußten uns mühsam zusammensuchen, was wir brauchen konnten. Sehr viel Material bot uns Bebels Buch »Die Frau«. Die Schriften von Marx und Engels haben wir tüchtig durchstudiert, in kleinen Zirkeln gelesen und darüber diskutiert. Man hört heute so oft, Marx' »Kapital« sei zu schwer für die Frauen. Uns hat es viel geboten, und wir haben immer gefunden, daß die Tatsachen, die Marx anführt, die Schlüsse, die er zieht, auch von den Frauen verstanden wurden. Das »Kommunistische Manifest«, das »Erfurter Programm«, die Schriften von Kautsky, das alles war unser Rüstzeug.

1892 war das Gewerbegerichtsgesetz ins Leben getreten, jedoch ohne den Frauen irgendwelche Rechte als Mitwirkende einzuräumen. Die Genossinnen aber wußten, daß »Rom nicht in einem Tage erbaut wurde«, und so mußte die Agitation fleißig fortgeführt werden. Zu den Beisitzerwahlen für die Gewerbegerichte hatte die Berliner Frauenagitationskommission[36] eine Anzahl öffentlicher Versammlungen einberufen, in denen gemeinsam mit den Genossen die Aufstellung der Kandidaten stattfinden sollte. Die Genossinnen konnten bei dieser Gelegenheit eifrige Hilfsarbeit leisten. Sie halfen beim Austragen der Einladungszettel und veranlaßten Säumige, sich in die Wählerlisten eintragen zu lassen. Sie nahmen an allen Aktionen des Proletariats lebhaften tätigen Anteil. Und auch bei Streiks und Boykotts unterstützten die Genossinnen die Arbeitsbrüder nach Kräften. Wo die Vereinsgesetze es gestatteten, suchten die Genossinnen auch praktische Einrichtungen zu veranlassen. So hatte im Jahre 1892 der sozialdemokratische Frauen-und Mädchenverein Mannheims an die Stadtverwaltung folgende Forderung gestellt:

»Durch die Arbeitslosenstatistik ist die wachsende Arbeitslosigkeit alleinstehender Mädchen, deren traurige Lage sie oft der Prostitution in die Arme treibt, ans Tageslicht gezogen. Der Verein fordert vom Stadtrat die Beschaffung eines Lokals, in dem arbeits-und mittellosen Arbeiterinnen ein Unterkommen gewährt werde, und einen Arbeitsnachweis für Arbeiterinnen. An der Verwaltung beider Einrichtungen sollen die Arbeiterinnen selbst Anteil haben.«

Ein anderer Antrag desselben Vereins auf »Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung und der Gewerbeinspektion auf die Hausindustrie« sollte auf Beschluß der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion gelegentlich der zweiten Lesung des Etats zur Sprache gebracht werden.

Für die öffentliche Agitation unter den Genossen bestand für die Wahlkreise das Vertrauensmännersystem. Frauen gehörten aber noch nicht dazu. Die Genossen hielten das den Behörden gegenüber für gefährlich, weil diese zu der politischen Frauenbewegung sehr feindlich standen. Alle Machtmittel, die sie rechtmäßig und unrechtmäßig anwenden konnten, benutzten sie, um die politische Frauenbewegung zu unterdrücken.

Außerdem hatten aber auch die männlichen und weiblichen Parteigenossen noch nicht gelernt, politisch miteinander zu arbeiten. Sie waren sich hierin noch zu wesensfremd. Das gegenseitige kameradschaftliche Zusammenarbeiten konnte sich erst nach und nach entwickeln. Auf dem Berliner Parteitag 1892 stellten die Genossinnen, um diesen Übelstand zu beseitigen, folgenden Antrag, den ich zu begründen hatte:[37]

»Das sozialdemokratische Parteiprogramm enthält einen Passus, welcher die Abschaffung aller Gesetze, welche die Frauen in öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen, fordert.

Es erscheint daher nicht mehr wie gerecht, wenn dieser Forderung zunächst innerhalb der Parteiorganisation praktische Folge gegeben wird; deshalb beantragen wir folgende Änderungen im Organisationsplan:

1. Sprachliche Änderung der §§ 3, 4, 5, soweit die Rede von ›Vertrauensmännern‹ ist, die Worte ›Vertrauenspersonen‹ zu setzen.

2. Streichung des folgenden im § 9 vorkommenden Satzes: ›insoweit nicht unter den gewählten Vertretern des Wahlkreises Frauen sich befinden, können weibliche Vertreter in besonderen Frauenversammlungen gewählt werden‹.«

Dieser Antrag wurde zwar mit großer Mehrheit angenommen, aus Zweckmäßigkeitsgründen aber auf dem Parteitag zu Frankfurt a.M. 1894 wieder aufgehoben und nach Darlegungen der Genossin Zetkin und des Genossen Auer der frühere Wortlaut wiederhergestellt.

Als im Jahre 1893 der Reichstag wegen Ablehnung der neuen Militärvorlage aufgelöst wurde (es waren 80000 Soldaten mehr gefordert worden, und das bedeutete eine Belastung des Volkes mit Millionen neuer Steuern), erließ die Berliner Frauenagitationskommission den folgenden Aufruf:

»Parteigenossinnen! Wegen Ablehnung der Militärvorlage, dieser unberechtigten Mehrbelastung des Volkes, wurde der Reichstag aufgelöst, die sogenannten Volksvertreter nach Hause geschickt. Das Volk soll durch die Neuwahl zum Reichstag seiner Gesinnung Ausdruck geben und entscheiden, ob es die Mehrbelastung, die ungeheure Mehreinstellung von Soldaten und die hierzu notwendige Aufbringung der Mittel durch Besteuerung der bereits bis zum Übermaß versteuerten und verteuerten Lebensmittel gutheißt und tragen will. Parteigenossinnen, uns, die wir zur breiten Masse des Volkes gehören und wissen, daß nur auf dessen Schultern die gesamten erdrückenden Lasten gewälzt werden, uns kann es nicht schwerfallen, die richtige Antwort zu geben. Wir sagen, es ist genug des grausamen Spiels mit des Volkes Gut und Blut, wir sagen nein! und nochmals nein!

In wenigen Wochen finden die Wahlen der Vertreter des Volkes statt. Genossinnen, leider ist uns das Wahlrecht versagt, aber in den Versammlungen[38] können wir unserer Meinung Ausdruck geben. Helft bei jeder Agitation, beim Verteilen von Flugblättern und Stimmzetteln, beim Abschreiben von Wählerlisten usw.«

In ganz Deutschland fand der Aufruf Widerhall. Versammlungen über Versammlungen fanden statt.

Auf den Parteitag zu Köln 1893 wurde von Düsseldorfer Parteigenossen und der Genossin Rohrlack ein Antrag gestellt:

»Die sozialdemokratische Fraktion möge im Reichstag einen Gesetzentwurf einbringen, welcher die Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren verlangt. Es dürfe dadurch keinesfalls die Zahl der bereits angestellten männlichen Inspektoren vermindert werden. Es soll in dem Entwurf vielmehr gleichzeitig eine erhebliche, den Anforderungen der industriellen Entwicklung und der besseren Beaufsichtigung der Fabriken entsprechende Vermehrung dieser Beamten vorgesehen werden; die Tätigkeit derselben hat sich nicht nur auf die Kontrolle der Fabriken in bezug auf die Ausführung der Arbeiterschutzbestimmungen, sondern auch auf die durch die Revision sich ergebenden notwendigen Erweiterungen derselben, zum besseren Schutz der Arbeiter als bisher, zu erstrecken. Auch ist den Beamten die Exekutivgewalt zu verleihen.«

Dieser Antrag wurde von der Genossin Rohrlack sehr wirksam begründet und vom Parteitag der Fraktion zur Erwägung überwiesen.

So suchen die Genossinnen, wo sich nur eine Gelegenheit bot, zu wirken. Um aber die Agitation für die Gesamtbewegung fruchtbringender zu gestalten, fand nach Schluß des Kölner Parteitages eine private Besprechung von führenden Genossen und Genossinnen statt, die folgendes Ergebnis hatte:

Von allen Seiten wurde betont, daß eine planmäßig geregelte Agitation unter den Frauen dringend notwendig sei und angestrebt werden müsse. Zu diesem Zwecke seien folgende Gesichtspunkte zur Beachtung zu empfehlen:

1. Die Form der Organisation der proletarischen Frauen ist wie jede Organisationsform eine Zweckmäßigkeits- und keine Prinzipienfrage. Ob sich die Frauen in eigenen Vereinen oder zusammen mit den Männern gruppieren, hängt von den lokalen Verhältnissen ab, ganz besonders von der an einem Orte geltenden Vereinsgesetzgebung.

2. Wo die Vereinsgesetzgebung es gestattet, ist vorzuziehen, daß die Frauen in die bestehenden politischen und gewerkschaftlichen Organisationen[39] der Männer eintreten und sich nicht in besonderen Vereinen zusammenschließen.

3. Bei Gründung von Arbeiterinnen- und Frauenbildungsvereinen ist sorgfältig zu prüfen, ob am Orte die erforderlichen leitenden Persönlichkeiten vorhanden sind sowie die geistigen Kräfte, welche eine gedeihliche Entwicklung der Organisation verbürgen.

4. Die Frauenorganisationen haben in ganz anderem Umfange als bisher sich praktischen Arbeiten zu widmen. Sie sollen Erhebungen anstellen über die Arbeits- und Lebensverhältnisse der als Berufsarbeiterinnen tätigen Proletarierinnen ihres Ortes; sie sollen Material sammeln über deren Löhne, Arbeitszeit, Arbeitsordnung, Behandlung, Lebensweise usw. Hierbei sind nicht nur die Verhältnisse der in Fabrik und Werkstatt tätigen Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, sondern auch diejenigen der Verkäuferinnen, Kontoristinnen, Hausarbeiterinnen, Dienstmädchen und anderen Berufsarten. Das gesamte Material ist agitatorisch in öffentlichen Versammlungen auszunutzen. Es ist außerdem an die Redaktion der »Gleichheit« zu senden, die es zu Agitationsartikeln verarbeitet.

5. Überall, wo die sozialistische Agitation unter die proletarische Frauenwelt getragen werden soll, empfiehlt sich die Gründung von Frauenagitationskommissionen. Diese bilden das Vermittlungsglied zwischen der Masse der in den Klassenkampf einzureihenden Proletarierinnen und den bereits im Kampfe stehenden Männern. Sie sorgen dafür, daß die Genossen bei ihrer Aktion die Frauen des Proletariats berücksichtigen und daß diese letzteren durch mündliche und schriftliche Agitation, durch Versammlungen, Flugblätter, Broschüren usw. über die brennenden Zeit- und Streitfragen aufgeklärt, zum Verständnis des Klassenkampfes geschult werden, daß sie sich an der politischen und gewerkschaftlichen Bewegung energisch beteiligen. Frauenagitationskommissionen, wenn sie auch nur aus drei Personen bestehen, können ungeachtet der reaktionären Vereinsgesetzgebung eine politische Tätigkeit entfalten. Nicht einmal den sächsischen Behörden, deren Findigkeit im Auslegen der Vereinsgesetzgebung berühmt ist, gelang es, eine dreigliedrige Kommission zu einem »Verein« zu stempeln und ihre Tätigkeit lahmzulegen, wie sie es gerne getan hätten.

6. Es würde sich empfehlen, die Berliner Frauenagitationskommission als Zentralstelle zu betrachten, durch deren Vermittlung die Agitation unter den Frauen betrieben und geregelt wird. Genossinnen und Genossen,[40] welche eine Agitation unter der Frauenwelt bestimmter Orte und Gegenden für notwendig erachten, sollten sich an die Berliner Frauenagitationskommission wenden. Diese sendet Referentinnen und ordnet die Agitationstouren mit Rücksicht auf eine Ersparnis an Zeit, Kräften und Mitteln. Ratsam wäre ferner, daß die von der Kommission gesendeten Referentinnen ausnahmslos die gleiche Entschädigung erhalten.

7. Damit der sozialistische Gedanke unter die Proletarierinnen auch solcher Gegenden getragen werden kann, wo die Genossen und Genossinnen nicht aus eigener Kraft für die Kosten der Agitation aufkommen können, müßte für das Vorhandensein eines Agitationsfonds gesorgt werden. Behufs Schaffung eines solchen wäre zu empfehlen, daß Organisationen, Kommissionen, Genossinnen und Genossen der Berliner Frauenagitationskommission ab und zu, je öfter je besser, Mittel zukommen ließen, welche diese in obigem Sinne verwendet, und über deren Gebrauch sie öffentlich in der »Gleichheit« und anderwärts Rechnung legt.

8. Die »Gleichheit« ist das Organ der klassenbewußten deutschen Proletarierinnen. Die Redaktion der »Gleichheit« ist durch kurze Berichte auf dem laufenden zu halten über Arbeiten und Entwicklung der Frauenorganisationen, über die entfaltete Agitation und deren Erfolge, kurz, über die Bestrebungen und Fortschritte der proletarischen Frauenbewegung. Die Genossinnen und Genossen haben für die weitere Verbreitung der »Gleichheit« in den Kreisen der Arbeiterinnen und Arbeiterfrauen zu sorgen, besonders ist in den Versammlungen auf das Blatt hinzuweisen.

Die Berliner Frauenagitationskommission und die Redaktion der »Gleichheit« sind jederzeit bereit, so weit es möglich ist, Genossen und Genossinnen bei der Agitation unter der proletarischen Frauenwelt mit Rat und Tat zu unterstützen.

»Genossen und Genossinnen! Die obigen Punkte stellen nicht formell bindende Beschlüsse einer Konferenz dar, sie sind vielmehr nur die Ratschläge von Leuten, welche seit Jahren dafür wirken, das weibliche Proletariat aufzuklären und zum zielbewußten Klassenkampf zu rufen.

Nichtsdestoweniger ist es dringend wünschenswert, daß diese Vorschläge beachtet werden und daß damit der erste Versuch zu einer einheitlich geregelten Agitation unter der Masse der Proletarierinnen gemacht[41] wird. Gelingt dieser erste Versuch, so ist ein weiterer, vollkommenerer Ausbau des begonnenen Werkes nur eine Frage der nächsten Zeit. Genossinnen und Genossen, konzentrieren wir unsere Kräfte, um durch planmäßige Arbeit die Frauen und Töchter des werktätigen Volkes in Massen dem Heere des für seine Befreiung kämpfenden Proletariats zuzuführen, um sie zum Ansturm gegen die widersinnig gewordene kapitalistische Gesellschaft zu rufen.«

Unterzeichnet war dieser Beschluß, der als Aufruf hinausging, mit Margarete Wengels für die Berliner Frauenagitationskommission und von Clara Zetkin für die Redaktion der »Gleichheit«.

Diese Kundgebung fand überall im Lande einen guten Boden. Wer die Jahrgänge der »Gleichheit« durchliest, wird finden, daß die in der Bewegung stehenden Genossinnen, namentlich die Referentinnen, sich mühten, einwandfreies Material über die Arbeitsbedingungen in den verschiedenen Gegenden und Gewerben zu sammeln, zu Artikeln zu verarbeiten und der »Gleichheit« einzusenden. Viele Genossinnen waren auch in den Gewerkschaften tätig, halfen hier in mühseliger Arbeit, auf Grund ihrer Feststellungen die Möglichkeit zur Stellung höherer Forderungen vorzubereiten und Unterstützung dafür zu werben. Sie halfen z.B. im Verband der Wäsche- und Krawattenarbeiter und -arbeiterinnen, sie waren in der Fünferkommission der Schneider und der Konfektionsarbeiter und -arbeiterinnen u.a. vertreten. Aber diese Mitarbeit geschah ohne Entgelt, an eine Bezahlung der Hilfskräfte konnte die Partei nicht denken. Ehe eine allgemeine Regelung auch in dieser Frage eintrat, verging noch geraume Zeit. Vielfach war es so, daß an dem Versammlungsort der Referentin Wohnung und Lebensunterhalt von anderen Genossinnen zur Verfügung gestellt wurden, und man war froh, wenn das erhaltene Geld wenigstens für die Eisenbahnfahrt ausreichte. Keine Kommission ist mir aus damaliger Zeit in Erinnerung, die je Geldentschädigungen erhalten hätte. Wir alle arbeiteten restlos der Sache wegen. Aber die Anforderungen an die einzelnen, die ja ebenfalls Proletarierinnen waren, wuchsen von Tag zu Tag; wollten sie nicht zugrunde gehen, dann mußten mit der Zeit andere Maßnahmen getroffen werden.

Quelle:
Baader, Ottilie: Ein steiniger Weg. Lebenserinnerungen einer Sozialistin. 3. Auflage, Berlin, Bonn 1979, S. 32-42.
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