II.

Besuche.

[452] 453. Die Pflicht des Besuchens. »Sind die Herrschaften zu sprechen?« – »Nein, die Herrschaften sind sehr zu bedauern, sie machen selbst Besuche.« Aus diesem Witz, der vor einigen Jahren in den »Fliegenden Blättern« erschien, geht klar und deutlich hervor, daß das Besuchemachen und das Besucheempfangen für beide Teile eine große Last ist.

Es ist eine Sitte, über die entsetzlich viel gescholten und getadelt wird, und doch gehört sie unbedingt zum guten Ton. – Vor dem Visitemachen haben die meisten Menschen eine Angst, als vor der Operation bei einem Zahnarzt, und der Herr, der sich frisieren läßt, um irgendwo seinen Knicks zu machen, thut dies fast mit demselben Widerstreben wie der Raubmörder, der sich vor seinem letzten Gange bei dem Scharfrichter die Haare schneiden läßt.

Der Austausch von Besuchen ist die Grundlage, aus der sich jeder gesellschaftliche Verkehr entwickelt, und nur ganz einfache Menschen verkehren miteinander, ohne daß die Ceremonie des Besuchemachens vorangegangen ist. – Unter gebildeten Menschen kann der Grundsatz gelten: »Lieber sechs Besuche zu viel, als einen einzigen zu wenig zu machen«, und man wird sich über einen Gast, der uns mit seinen Visiten allzuoft heimsucht, halb so viel ärgern, wie über einen, der allen Erwartungen zum Trotz die Schwelle unseres Hauses nicht überschreitet.

Je jünger man ist, desto eher sollte man sich entschließen, seine Aufwartung zu machen, und auch das Alter berechtigt nicht dazu, die Pflichten der Höflichkeit außer acht zu lassen. Nur Schulkinder und Mummelgreise sind von dem Visitenzwange entbunden.

Jeder Besuch gilt der Hausfrau und nur nach ihr muß man die Dienstbotenfragen. – Hat man bei seinem Kommen eine besondere Absicht, handelt es sich um eine geschäftliche Angelegenheit oder um eine Rücksprache mit dem Hausherrn, so hat man dies gleich, wenn man sich melden läßt, ausdrücklich zu betonen und den Zweck seines Erscheinens anzugeben. Nur Weinreisende, Lebensversicherungsagenten und Vertreter eines Cigarrenhauses haben die Berechtigung, den Grund ihres Besuches bis zum letzen Augenblick zu verheimlichen, und zwar deshalb, weil sie sonst in den allermeisten Fällen gar nicht erst angenommen werden dürften.

[453] 454. Arten der Visiten. Man unterscheidet Pflicht- und Höflichkeitsbesuche. Zu den ersteren gehören diejenigen Visiten, die man der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, abstattet, z.B. die Besuche bei Vorgesetzten. – Der Grund, der uns zu einem Höflichkeitsbesuch veranlaßt, kann ein sehr verschiedenartiger sein. Entweder handelt es sich um einen Antrittsbesuch, um eine Dankesvisite für eine erhaltene Einladung, man fühlt sich verpflichtet, seinen Glückwunsch oder sein Beileid auszusprechen, man hat irgend etwas Besonderes auf dem Herzen, oder aber es gilt, sich von dem Hause, in dem man früher verkehrte, infolge einer Abreise oder einer Versetzung zu verabschieden. Bei allen diesen Besuchen ist zu unterscheiden zwischen den beiden Fragen: »Wann darf ich Besuche machen?« und »Wann muß ich Besuche machen?«

[454] 455. Wann darf ich Besuche machen? Nicht jeder kann immer da verkehren, wo er gern möchte; die Stellung, die er bekleidet, der Stand, dem er angehört, die Rücksicht auf seine Vorgesetzten und Kollegen, dies und vieles andere giebt jedem, sobald er sich in einer Stadt niedergelassen hat, von vornherein einen bestimmten Gesellschaftskreis, in den er sich hineinfügen muß. Wer darüber hinausgeht, kommt in die Lage, kritisiert zu werden. Das Wort »Schuster, bleib bei deinem Leisten« kann man auch in gesellschaftlicher Hinsicht anwenden und sagen: bleibe bei denen, zu denen du gehörst, und dränge dich weder in höherstehende Familien ein, die deinen Eintritt vielleicht mit sonderbaren Blicken betrachten, wirf dich aber andererseits auch nicht weg und verkehre nicht mit Menschen, die an Bildung und gesellschaftlicher Stellung weit unter dir stehen.

[455] 456. Antrittsvisiten. Zieht man in einen neuen Wohnort, so wird man wohl gleich einige Bekannte oder Kollegen haben, die uns mit Rat und That zur Seite stehen und uns die Familien angeben, in denen unser Besuch erwünscht und erwartet wird. Es sind dies die sogenannten Antrittsvisiten, die gleichsam einen offiziellen Anstrich ragen. Darüber hinaus darf man vorläufig nicht gehen. Wünschen wir auch in anderen Kreisen zu verkehren, so haben wir abzuwarten, bis wir mit den betreffenden Personen an einem dritten Orte zusammentreffen und uns persönlich kennen lernen. Ein kurzes Zusammensein schon wird uns davon überzeugen, ob wir unseren Wunsch, mit den Betreffenden zu verkehren, noch aufrecht erhalten dürfen. Ist dies der Fall, so sollen wir mit unserem Besuche aber dennoch warten, bis wir hierzu aufgefordert werden. Mit Recht sind solche Menschen gefürchtet, die, sobald sie eine Familie kennen lernten, um Erlaubnis bitten, bei ihnen verkehren zu dürfen und sogar, ohne hiernach gefragt zu haben, am nächsten Tage mit ihrem ganzen Anhang ihre Aufwartung machen.

[456] 457. Vorsicht bei Antrittsvisiten. Jede Visite, die wir einer Familie abstatten, vergrößert für diese ihren Umgang, denn nicht nur, daß jeder Besuch erwidert muß, man verlangt heutzutage auch, daß man in dem Hause, in dem man seine Karte abgab, zu irgend einer Festlichkeit geladen wird. Schon dieser Umstand und die Rücksichtnahme auf den Geldbeutel unserer Wirte sollte uns dazu bestimmen, nie jemand aufzusuchen, mit dem wir nicht irgend welche Berührung haben oder von dem wir nicht um unseren Besuch gebeten wurden. Dieses gilt ebenso von den alleinstehenden Herren, wie von den Ehepaaren und dem alleinstehenden jungen Mädchen. Das junge Mädchen, dessen Eltern noch leben, hat überhaupt keine Besuche zu machen. Der Verkehr mit ihren Freundinnen ist eine Sache, die nur in den wenigsten Fällen gesellschaftliche Verpflichtungen für die Eltern nach sich zieht, und es ist mit der guten Sitte sehr wohl vereinbar, daß zwei Backsische, deren Eltern sich nie von Angesicht zu Angesicht gesehen haben, sich ewige Freundschaft schwören und sie bis zu dem Tage halten, da die eine von ihnen heiratet; das ist ein Stoß, den selbst die innigste Zuneigung nicht überwindet.

Damit, daß ich in einem Hause einen Antrittsbesuch gemacht habe, bin ich in der Familie noch nicht bekannt und demzufolge werden mir dadurch noch Zurückhaltungen auferlegt. Nur wer in einer Familie wirklich verkehrt, darf als junger Mann an einem Geburtstage in der Familie mit dem Blumenstrauß in der Hand erscheinen, wenn er nicht aufdringlich und unbescheiden erscheinen will. Auch der Kondolenzbesuch eines Fernstehenden ist mehr peinlich als wohlthuend und erfreuend. In vielen Fällen ist ein schriftlicher Glückwunsch oder ein geschriebenes Wort der Teilnahme weit eher am Platze. Jeder Besuch ist immer ein Zeichen von Intimität, die man sich nicht selbst verschaffen, sondern die erst im Laufe der Zeit von selbst entstehen kann.

Besonders vorsichtig gilt es namentlich für junge Herren dann zu sein, wenn der Anblick eines jungen Mädchens genügt hat, ihr leicht entzündbares Herz in helle Flammen zu setzen. Der Umstand, daß man eine junge Dame entzückend findet, giebt noch keine Berechtigung, in dem Hause ihrer Eltern seine Aufwartung zu machen. Thut man es dennoch, so erweckt man dadurch, sowohl bei dem Gegenstande der Zuneigung, als auch bei deren Eltern vielleicht Hoffnungen und Erwartungen, die man hinterher nicht immer erfüllt, denn selbst der junge Mann mit dem besten Herzen ist nicht im stande, alle die zu heiraten, für die sein Herz auf längere oder kürzere Zeit einmal geschlagen hat. Auch hier gilt es, die Aufforderung der Eltern abzuwarten. Aus eigener Initiative dürfen wir nur dann unsere Visite machen, wenn wir im Laufe der Zeit dem jungen Mädchen, entweder durch sehr häufiges Zusammentreffen oder durch irgend welchen Dienst, den wir ihr erweisen durften, näher getreten sind. Nie soll man eine junge Dame bitten, ihre Eltern aufsuchen zu dürfen, und noch weniger darf die Aufforderung, zu den Eltern zu kommen, von den jungen Mädchen ausgehen.

[457] 458. Wann muß ich Besuche machen? Zu den Visiten, die jeder abstatten muß, wenn er sich nicht von vornherein seine Stellung verderben und verscherzen will, gehören die Antrittsbesuche bei den Vorgesetzten, und zwar ist es Brauch, nicht nur dem Herrn, sondern auch der Frau des Betreffenden seine Aufwartung zu machen. Hiervon sollte man selbst dann nicht abweichen, wenn der Vorgesetzte aus irgend einem Grunde, sei es infolge von Krankheit oder von schlechter finanzieller Lage, keine Geselligkeit pflegt. – Ueberhaupt sollte der Grundsatz gelten, daß man bei der Visite, die man macht, lediglich dem Gesetz der Höflichkeit und nicht dem Wunsche, früher oder später zu einem guten Abendessen zu gelangen, folgt. Wie jeder Leutnant bei sämtlichen Offiziersfamilien, jeder junge Assessor und Referendar in einer kleinen Stadt bei sämtlichen Regierungsfamilien seinen Antrittsbesuch machen muß, wenn er nichtgeradezu die Pflichten der Höflichkeit verletzen will, so wird jede Familie, auch die, in der das Familienoberhaupt unabhängig ist, wieder andere Familien an jenem Orte haben, die ihren Besuch unbedingt erwarten. – Zwar sagt Lessing: »Kein Mensch muß müssen«, aber man muß dennoch zu den Betreffenden gehen, wenn man sie nicht direkt verletzen will: auch dann, wenn man später nicht die Absicht hat, gesellschaftlich mit ihnen zu verkehren. Ein Besuch verpflichtet zu gar nichts. Wünschen wir für spätere Zeiten keinen Umgang, so brauchen wir nur den Erwiderungsbesuch nicht anzunehmen oder die erste an uns ergehende Einladung in höflicher Form abzulehnen. Es ist dies ein Wink mit dem Zaunpfahl, den jeder verstehen wird, und wir können sicher sein, daß die anderen, wenn wir sie später pro forma einladen, ebenfalls eine kurze Absage erfinden werden.

[458] 459. Dankesvisiten. Ueber die sogenannten Dankesvisiten nach einem Feste ist bereits an anderer Stelle (Nro. 313) gesprochen worden. In vielen Städten sind sie ein Muß, an einigen Orten sind sie bräuchlich, in einigen Städten ganz außer Mode. Bestimmte Vorschriften lassen sich hierüber nicht geben. Wie ich kürzlich hörte, ist es in einer großen Stadt sogar Brauch, unmittelbar nach Empfang der Einladung seine Aufwartung zu machen und ebenfalls unmittelbar nach der Gesellschaft. Wer in dieser Hinsicht nicht verstoßen will, muß sich unbedingt den in seiner Stadt herrschenden Sitten und Gebräuchen fügen.

Auch hier sei nochmals erwähnt, daß man einen Besuch immer dann machen muß, wenn man verhindert war, einer Einladung Folge zu leisten.

[459] 460. Saisonbesuche. Zu den Besuchen, die abgestattet werden müssen, gehören bei Beginn des Winters die sogenannten Saisonbesuche. So zeitraubend und langweilig für viele diese auch sein mögen, so dürfen diese Visiten dennoch nicht vergessen werden. Niemand kann von uns verlangen, daß wir einen Herrn oder eine Familie, nur weil diese ein einzigesmal zu uns kamen, nun Zeit ihres Lebens oder solange wir selbst am Orte wohnen, Winter für Winter wenigstens einmal zu uns bitten. Wer bei Beginn der Gesellschaftssaison nicht von neuem seine Aufwartung macht, drückt damit aus, daß er von dem Verkehr in dem betreffenden Hause genug hat und keine Fortsetzung wünscht. – Namentlich Junggesellen pflegen es in dieser Hinsicht sehr oft an der nötigen Aufmerksamkeit fehlen zu lassen und sie verlangen auf einen einzigen Besuch hin, jahrein jahraus zu Gast gebeten zu werden. Auch in dieser Beziehung können die bei dem Offiziercorps herrschenden Sitten als Muster gelten, die da verlangen, daß jeder Offizier in jedem Winter jede Familie, in der er einmal verkehrt hat, wieder aufsucht.

[460] 461. Besuche bei näher stehenden Familien. Wer einer Familie näher steht, in deren Haus, wie man zu sagen pflegt, ein und aus geht und durch Bande der Freundschaft mit ihr verbunden ist, hat die Pflicht, an Geburtstagen, bei Trauerfällen oder sonstigen fröhlichen und traurigen Veranlassungen persönlich zu erscheinen. Freundschaft und nähere Bekanntschaft entbinden uns nicht von den gesellschaftlichen Pflichten, sondern erhöhen sie in stärkerem Maße. Eine Redensart »Unter Freunden und alten Bekannten kommt es nicht so genau darauf an« dürfte nie ausgesprochen werden, denn auch hier ist die Blüte des edelsten Gemütes alle Zeit die Rücksicht.

Immer muß die Familie, die an einen neuen Ort kommt, den dort bereits Ansässigen den ersten Besuch machen, selbst dann, wenn sie älter ist. In gesellschaftlicher Hinsicht giebt es keine Vorgesetzten und keine Untergebenen.

Ich muß einen Besuch machen, sobald jemand bei mir seine Karte abgegeben hat. Alle Visiten müssen erwidert werden und selbst eine alte Excellenz hat nicht die Berechtigung, den Besuch eines jungen Referendars unerwidert zu lassen.

[461] 462. Besuche sind selbst abzustatten. Eine Thatsache, die so selbstverständlich ist, daß es sich eigentlich gar nicht lohnt, darüber Worte zu verlieren, muß dennoch erwähnt werden. Sie besteht darin, daß ein jeder verpflichtet ist, seine Besuche selbst abzustatten. Hiergegen wird sehr viel gefehlt. Namentlich junge Herren, die einen Kameraden, der sich auf dem Besuchspfade befindet, begegnen, drücken diesem gern ihre Karte in die Hand und sagen: »Thun Sie mir den Gefallen und geben Sie, wenn die Herrschaften nicht zu Hause sind, meine Karte gleich mit ab, dann habe ich nicht erst nötig, dorthin zu laufen.« Es ist dies im höchsten Grade unhöflich, und wenn man den Wunsch hat, in einem Hause zu verkehren, sollte man sich die kleine Mühe, einen Weg vergebens zu machen, wirklich nicht sparen. Um sich von den Besuchen zu drücken, kommen die Menschen auf die verschiedensten Einfälle. So ist es z.B. absolut nichts Neues, daß manche Offiziere ihre Visitenkarte nicht persönlich abgeben, sondern sie durch ihren Burschen heimlich und leise, damit nur niemand es merkt, in den Briefkasten werfen lassen. Entweder soll man selbst oder gar nicht kommen.

[462] 463. Pflichtbesuche. Besuche machen muß man ferner auch dann, wenn es sich darum handelt, für irgend eine Liebenswürdigkeit, die wir genossen, oder für einen Dienst, der uns erwiesen wurde, zu danken, ebenso, wenn wir direkt aufgefordert wurden, unsere Aufwartung zu machen. Einer solchen Einladung nicht Folge zu leisten, es auf die lange Bank zu schieben, es absichtlich oder unabsichtlich zu vergessen, ist für den, der uns um unsere Gegenwart bat, geradezu eine Beleidigung. Alle Pflichtbesuche sind umgehend zu erledigen, denn nichts ist peinlicher, als sich von einem dritten darauf aufmerksam machen lassen zu müssen, daß wir die bestehenden Gesetze der Höflichkeit, der Sitte und des guten Tons verletzten.

Unbedingt nötig ist es ferner, daß ich einen Besuch dann mache, wenn ich eine Einladung annahm, ohne bereits vorher in dem betreffenden Hause meine Karte abgegeben zu haben. Es kann vorkommen, daß wir auf einer Gesellschaft mit liebenswürdigen Leuten zusammentreffen, die an uns Gefallen finden und uns bitten, an einem Feste, das sie am nächsten Tage selbst geben, teilzunehmen. Wenn unsere Zeit es irgend erlaubt, müssen wir im Laufe des nächsten Vormittags oder Nachmittags das bisher Versäumte nachholen. Ist uns dies nicht möglich, so haben wir spätestens am Tage nach der Gesellschaft uns einzustellen und, wenn wir auch nicht angenommen werden, unsere Karten abzugeben.

Für den Junggesellen, für das alleinstehende junge Mädchen, die selbst keine Gesellschaften geben, ist der Besuch die einzige Möglichkeit, sich für genossene Freundlichkeiten zu bedanken. Immer nur dann zu erscheinen, wenn man eingeladen wird, sonst aber ängstlich das Haus zu meiden, ist zum mindesten nicht höflich.

In den verschiedenen Ländern sind die Ansichten darüber, wann ich einen Besuch machen muß, natürlich verschieden. In Frankreich z.B. tauschen alle Familien, die sich auf einem Diner am dritten Orte kennen lernen, am nächsten Tage Visiten miteinander aus. Nach unserer Ansicht geht dies entschieden zu weit, aber wir können immerhin von diesem Lande, in dem die Höflichkeit und die Eleganz zu Hause sind, sehr viel lernen, und niemand wird es uns verdenken, wenn wir am Tage nach einer Gesellschaft einem Ehepaare mit dem wir aus irgend einem Grunde in sehr nahe Berührung gekommen sind, unsere Aufwartung machen. Ist den Betreffenden unser Kommen nicht angenehm, so haben sie ja das Recht, uns nicht anzunehmen.

Wer einen Besuch gemacht hat, der nicht erwidert wurde und auf den hin keine Einladung erfolgte, hat nicht das Recht, zum zweitenmal wiederzukommen; es wäre dies eine Erniedrigung unserer selbst, die getadelt werden muß.

[463] 464. Die Besuchstoilette des Herrn ist naturgemäß abhängig davon, um welche Art von Visite es sich handelt. Der erste Besuch in einer Familie wird ebenso wie der bei einem Vorgesetzten immer im Frack mit schwarzer Krawatte abgestattet werden. Die weiße Krawatte ist nur bei ganz offiziellen Angelegenheiten, bei Ministern und anderen hohen Wesen am Platze. Selbstverständlich gehört auch zum Frack das weiße Hemd, die schwarze Weste und das schwarze Beinkleid. Bunte ungestärkte Hemden sind kein Besuchsanzug, selbst dann nicht, wenn es sich um eine Auswartung in näher bekannten Familien handelt. Der zweite und die ferneren Besuche können im schwarzen oder dunklen Ueberrock gemacht werden; es ist hierbei ein helles Beinkleid erlaubt. Im Smoking kommt man nicht. Für dieses Kleidungsstück kommt jetzt aus Frankreich, dem Lande der Mode, der zweireihige Redingote, der sich von einem gewöhnlichen Ueberrock dadurch unterscheidet, daß er vorn nicht zugeknöpft werden kann. Bei der Wahl seiner Krawatte soll man vorsichtig sein und nicht allzubunte und sogenannte schreiende Farben wählen. Wenigstens sollte man darauf achten, daß die Farbe des Schlipses im Einklang zu dem Gewande steht: schwarz und grün ist keine glückliche Farbenzusammenstellung. Handschuhe werden nicht angezogen, man nimmt sie aber wenigstens in die Hand oder steckt sie in den Chapeau claque. In den Cylinder legt man sie nicht hinein. Nur Zauberkünstler pflegen in dieser Kopfbedeckung die verschiedensten Gegenstände aufzubewahren. Bei einem Besuchsanzug ist es jetzt vielfach üblich, den untersten Westenknopf offen zu lassen, eine Sitte, die, wenn ich mich nicht irre, aus England kommt. Wer sich diesen Luxus erlauben will, muß aber sehr elegant und sehr gut angezogen sein, sonst sieht er leicht so aus, als ob er gar nicht angezogen wäre. Es muß eben von vornherein die Absicht, warum der Knopf offen steht, ersichtlich sein.

Mit einem anderen Hute als im Cylinder, den man beim Eintritt in den Salon in die Hand nimmt, sollte man auch keine Freundschaftsbesuche machen. Im Mantel zu kommen, den Stock in der Rechten, die brennende Cigarre in der Linken, ist vielleicht in den Urwäldern Brauch und Sitte, aber nicht bei uns. Ebenso dürfen wir auch nicht vergessen, die etwa aufgekrempelten Beinkleider herunterzuschlagen. Es macht keinen besonders angenehmen Eindruck, wenn der Herr bei der Visite einen intensiven Tabaksgeruch ausströmt, und man müßte deshalb vermeiden, den Tabak bis zum letzten Augenblick im Brand zu halten. Viele legen ihren Cigarrenstummel, bevor sie sich melden lassen, auf den Treppenabsatz hin und ziehen noch einmal ordentlich daran, damit er inzwischen nicht ausgeht. Für die Cigarre mag das sehr vorteilhaft sein, aber in Anbetracht des Duftes, der dann dem Gehege der Zähne entströmt, ist dies keineswegs zu empfehlen.

Zu dem Besuchsanzug gehört auch, daß man sich die Bart- und Kopfhaare vorher ordnen läßt und nicht mit einer Haarfrisur à la Struwelpeter oder mit einem Vollbart, dem man ansieht, daß er in den letzten 24 Stunden nicht gekämmt worden ist, in den Salon tritt. Auf dergleichen Kleinigkeiten keinen Wert zu legen, ist keineswegs genial, sondern einfach unanständig.

Den Rock knöpft man zu; wehende Fahnen und wehende Rockschöße sind im Zimmer nicht angebracht. Bleibt man längere Zeit, so giebt das natürlich die Berechtigung, sich den Rock unter Umständen aufzuknöpfen.

Alles, was man an sich trägt, und alles, was man zeigt, muß von der tadellosesten Sauberkeit sein. Dazu gehört auch, daß wir nicht mit bespritzten und beschmutzten Stiefeln in das Zimmer treten. Befindet sich auf dem Korridor keine Fußmatte, so wird es uns die Hausfrau viel weniger übelnehmen, wenn wir das Mädchen bitten, uns eine Bürste holen zu wollen, als wenn wir den Straßenkot auf dem Smyrnateppich ablagern. Auch bei dem Besuch ist der Lackstiefel derjenige, der allen anderen vorzuziehen ist. Nur Oekonomie-Jnspektoren und junge Landeleven, wie Reuters Fritz Triddelfritz, kommen in Wasserstiefeln.

Wer Besuche macht, soll sich stets so anziehen, daß er auch angenommen werden kann. Viele sagen sich: »Ach was, sie sind ja doch nicht zu Hause« und gehen in ihrem gewöhnlichen Straßenanzug hin. Für beide Teile ist die Verlegenheit dann gleich groß, wenn der Besucher dennoch angenommen wird und dann in nicht ganz einwandfreier Toilette der Hausfrau gegenüber sitzt.

[464] 465. Zu welcher Stunde mache ich Besuche? Im allgemeinen richtet sich die Besuchszeit danach, wann in den verschiedenen Städten zu Mittag gegessen wird und dieses wieder ist davon abhängig, ob der Schulunterricht der Kinder geteilt oder nicht geteilt ist. So viele Städte, so viel verschiedene Besuchszeiten. Einen genauen Anhalt zu geben, gehört zu den Unmöglichkeiten; überall aber gilt, daß man vormittags vor 12 und nachmittags nach 5 Uhr nicht mehr kommen darf. Die Zeit zwischen 1/2 1 und 2 Uhr nachmittags, zwischen 1/2 4 und 5 Uhr dürfte wohl in den meisten Orten als richtig gelten. Schließlich ißt ja jeder Mensch zu einer verschiedenen Stunde, der eine frühstückt um 1 Uhr, der andere um 1/2 2, der dritte gar nicht, der vierte ißt um 6, der fünfte um 4 und der sechste würde sich freuen, wenn er überhaupt was zu essen hätte. Unhöflich ist es nur dann, einer Familie zu ihrer Essens- oder ihrer Frühstücksstunde den Besuch zu machen, wenn man darüber unterrichtet ist, wann die Herrschaften ihre Mahlzeiten einnehmen. Das sieht dann leicht so aus, als ob man absichtlich diesen Zeitpunkt gewählt hätte, um sicher zu sein, nicht angenommen zu werden. Außerdem setzen wir dadurch unsere liebenswürdigen Wirte leicht in Verlegenheit, aus Rücksichtnahme auf uns das Essen auf die äußerste Ecke des Herdes zu schieben und die ganze Familie warten zu lassen, bis wir uns entfernt haben.

In größeren Städten hat fast jede Dame ihren Empfangstag, au dem sie für ihre Freunde zu Hause ist. Sobald es sich um einen nicht offiziellen Antrittsbesuch handelt, sollte man sich an diese von der Hausfrau selbst angegebene Stunde halten. Man erspart sich selbst dadurch die Unannehmlichkeit, abgewiesen zu werden, und setzt die Dame nicht in Verlegenheit, von ihrem Prinzip, nur einmal in der Woche anzunehmen, abzuweichen. Was sie mit uns thut, muß sie, wenn sie die Höflichkeit nicht verletzen will, auch mit anderen thun, und aus dem einen Empfangstage werden dann sieben.

Wer bei seinem Besuche einen besonderen Zweck verfolgt, eine wichtige Angelegenheit zu erledigen, Rat und Hilfe erbitten oder gewähren will, ist natürlich an keine bestimmte Zeit gebunden. Nur empfiehlt es sich dann, jederzeit den Zweck seines Kommens bei der Anmeldung anzugeben; man kann dann wohl immer mit Sicherheit darauf recknen, empfangen zu werden.

An den großen kirchlichen Feiertagen, am Buß-und Bettag, am Gründonnerstag und Charfreitag, in der katholischen Fastenzeit und an anderen religiösen Festen macht man keine Besuche, ebensowenig, wie man an solchen Tagen Gesellschaften veranstaltet. Will man bei einer Familie einen Besuch machen und erfährt unterwegs durch Zufall, daß diese gerade heute einen Geburtstag oder ein Familienfest feiert, so würde es aufdringlich sein, wenn man bei seiner Absicht beharrte und als Antrittsbesucher unter den Gratulanten erschiene.

Bei allen Besuchen soll die Rücksichtnahme auf die Wirte, nie auf uns selbst, die Zeit unseres Kommens bestimmen, und niemals darf man als Herr eine Visite abstatten, wenn man plötzlich hierzu Lust verspürt, weil man in einem Restaurant eine oder mehrere Flaschen Sekt zu sich nahm und es für famos hält, sich etwas mit dieser oder jener Dame zu unterhalten. Die Ansichten sind bekanntlich verschieden, und was wir selbst als famos betrachten, findet die Hausfrau vielleicht empörend. Hierher gehört es auch, daß man sich nicht in mehr oder weniger gehobener Stimmung plötzlich kurz vor einer Mahlzeit einfindet und darum bittet, ganz ohne Umstände an derselben teilnehmen zu dürfen.

In der Zeit, in der wir heutzutage leben, wo die Wörter »verdienen« und »Geld« die Hauptrolle spielen, sind in vielen Familien auch die Damen darauf angewiesen, die Hände nicht müßig in den Schoß zu legen. Die Arbeitszeit und die Arbeitsstunde eines jeden müßte uns heilig sein und nie sollten wir durch Besuche und durch unser Kommen, das gleichgültige Zwecke verfolgt, zu stören suchen.

[465] 466. Wie lasse ich mich anmelden? Die Anmeldung bei den Herrschaften, denen unser Besuch gilt, geschieht stets durch die Dienstboten, denen man die Frage vorlegt: »Nehmen die Herrschaften Besuch an?« oder: »Ist die gnädige Frau zu sprechen?« Nach dem Hausherrn fragt man nie und selbst wenn ein schlecht erzogenes Dienstmädchen zur Antwort giebt: »Die gnädige Frau ist ausgegangen, aber der gnädige Herr ist zu Hause«, so thut man, als wenn man nichts gehört hätte. Auch Bemerkungen des Dienstpersonals, daß augenblicklich nur das gnädige Fräulein anwesend sei, dürfen nicht beachtet werden. Sind die Wirte zu Hause, so gebe man dem Diener oder der holden Maid unsere Karte und warte das Weitere ab. Man läßt sich stets mit einer Karte anmelden, auch dann, wenn der Besuch einem Ehepaare gilt. Mann und Frau, die zusammen ihre Aufwartung machen, schicken entweder eine Karte, die den gemeinsamen Namen trägt, oder ein jeder giebt seine eigene. Nur wenn man nicht angenommen wird, läßt der Herr zwei Karten, und zwar eine für den Hausherrn und eine für die Hausfrau zurück. Die Dame läßt stets nur eine einzige Karte für die Hausfrau zurück, da ihr Besuch immer nur der Hausfrau, niemals aber dem Hausherrn gilt. Für Töchter und Söhne, die in dem Hause ihrer Eltern leben, wird keine Karte abgegeben; dies geschieht nur dann, wenn sie verheiratet oder verwitwet sind und entweder in das Elternhaus zurückkehrten oder bei ihren Eltern längere Zeit zum Besuche weilen. Gilt unser Besuch einem Witwer, der allein lebt, so verfährt man, als ob man einen Junggesellen aufsucht. Eine Ausnahme macht man nur dann, wenn bei dem Witwer entweder die erwachsene Tochter oder eine Hausdame den Haushalt führt. In diesem Falle benimmt man sich genau so, wie bei einem Verheirateten.

[466] 467. Die Visitenkarte sei einfach, aber geschmackvoll. Man wähle eine Mittelgröße von starkem weißen Papier und lasse den Vornamen, Namen und Titel darauf lithographieren, nicht drucken. Das ist vielleicht etwas teurer, sieht dafür aber entschieden besser und eleganter aus als Druck. Bunte Karten oder solche in weißer Farbe mit einem Faksimile der eigenen Handschrift gelten nicht für fein. Monogramme, Wappen und Kronen soll nur derjenige führen, der hierzu wirklich berechtigt ist. Jeder Deutsche hat zwar das Recht, sich ein eigenes Wappen konstruieren zu lassen und die fünfzackige Krone, wenn auch nicht gerade auf dem Haupte, so doch auf seinen Taschentüchern und seiner Visitenkarte zu tragen, aber man sollte dies doch lieber denen überlassen, die von wirklich altem Adel sind. Aber auch hier wird der gebildete Adlige Maß zu halten wissen und nicht sein ganzes Wappen, sondern höchstens das Schild und die Krone oder nur eins von beiden auf die Karte setzen. Gleichsam zur Legitimation dient es, auf der Karte unter seinem Namen seinen eigenen Stand und Beruf anzugeben, aber es ist falsch, seine sämtlichen Titel aufzuzählen, vielleicht dann auch angeben, bei welchen zahllosen Vereinen man Ehrenmitglied ist, und derartige Sachen mehr zu schreiben. Die Angabe der Titel und Orden sollte man ganz unterlassen. Es ist nur üblich, auf der Karte anzugeben, ob man Ehrenritter oder Rechtsritter des Johanniter- oder Maltheserordens ist, ein Brauch, der auf alter Ueberlieferung beruht und namentlich im Auslande auf Reisen oft gute Dienste leistet, da man hierdurch gewissermaßen seinen Geburtsschein und das Zeugnis, ein anständiger Mensch zu sein, zur Schau trägt. Niemand wird auf seine Karte setzen »Ritter des schwarzen Adlerordens«, und wie man die höchsten Orden aus Bescheidenheit verschweigt, so sollte man die niedrigen nicht nennen, um mit ihnen zu prunken.

Für Ehepaare sind in der letzten Zeit die gemeinsamen Visitenkarten aufgekommen. Hübsch sind sie nicht und häufig werden durch die Titelsucht hierbei sonderbare Verwechslungen hervorgerufen. Man sollte auf diesen Karten immer den Titel des Mannes fortlassen, da z.B. eine Karte wie »Herr und Frau Gerichtsvollzieher Müller« der reine Unsinn ist. Der Titel steht der Frau nur dann zu, wenn sie ihn sich selbst durch eigene Tüchtigkeit erworben hat. Eine Frau Doktor ist in unserem Jahrhundert nur, wer wirklich Medizin oder ein anderes Fach studierte; die Frau eines Doktors ist immer nur »gnädige Frau«. Auch eine Karte »Herr und Frau Gymnasialdirektor X.« ist falsch. Will man den Titel nicht fortlassen, so stelle man wenigstens das Wort »Frau« voran und sage »Frau und Herr Gymnasialdirektor X.«, aber damit werden sich wohl nur die wenigsten Männer, besonders, wenn sie selbst zu Hause nichts zu sagen haben, einverstanden erklären. Wer adlig ist, Baron oder Graf, schreibt auf seine Karte natürlich nicht Baron Y und Frau, sondern Baron und Baronin Y.

Die Karte der Dame ist dem Umfange nach kleiner als die des Herrn. In letzter Zeit sind auch für das stärkere Geschlecht kleine, schmale Visitenkarten Mode geworden und selbst hohe Adlige lassen jetzt, solange die Mode dauert, jedes Wappen und jede Krone fort. Ueber kurz oder lang wird auch hierin der Geschmack sich wieder ändern.

Erwachsene Kinder haben ihre eigene Visitenkarte, aber es ist ein Unfug, einem Jungen oder einem Backfisch, die kaum 13 Jahre alt sind, Visitenkarten anfertigen zu lassen.

Wohnt man in einer größeren Stadt, so ist es praktisch, auf die Karte seinen Namen und seine Wohnung drucken zu lassen. Wenig geschmackvoll sieht es aus, nach einem Umzug die alte Wohnung auszustreichen und die neue mit Tinte hinzuschreiben. Man sollte in diesem Falle die geringe Ausgabe, sich neue Karten anzuschaffen, nicht scheuen. Das Aeußere einer Karte giebt immer für einen unparteiischen Dritten einen gewissen Anhalt dafür, wieviel man auf sich selbst hält, und wenn wir selbst wenig auf uns geben, so dürfen wir uns nicht wundern, wenn andere noch weniger von uns halten.

[467] 468. Nicht zu Hause! Wenn der Diener uns auf unsere Anfrage zur Antwort giebt, daß die Herrschaften nicht zu Hause sind, so darf man seine Freude hierüber nicht allzulaut äußern, andererseits aber auch seine Enttäuschung nicht zu sehr zeigen. Noch weniger aber gehört es sich, den Domestiken aufzufordern, doch noch einmal genau nachzusehen, oder ihn zu fragen: »Wissen Sie das auch ganz genau?« Selbst wenn uns eine Dame gesagt hat: »Ich werde morgen für die und die Stunde für Sie zu Hause sein« sollen wir nicht, wenn die Dame inzwischen ihren Entschluß geändert hat, zu den Dienstboten unsere Ansicht hierüber äußern und uns in den Salon führen lassen, um dort die Rückkehr der Gnädigen abzuwarten. Nur selten empfiehlt es sich, wenn der Diener mit den Karten verschwindet, um nachzusehen, ob die Gnädige zu sprechen ist, laut auf dem Korridor zu sich selbst oder zu seiner Begleitung zu sagen: »Hoffentlich werden wir nicht angenommen«, und ebenso unhöflich ist es, an den Diener die Frage zu richten: »Nicht wahr, die Gnädige nimmt heute doch keine Besuche an?«

Ist die Gnädige für uns nicht zu sprechen, so lassen wir unsere Karte zurück und machen in derselben in der rechten Ecke einen Knick, eingedenk des alten Wortes: »Und in der Eck' ein Eselsohr bedeutet, ich sprach selber vor.« Wollen wir den Zweck unseres Besuches angeben, so ist es erlaubt, in der rechten Ecke der Karte dies mit einem p.f. (pour féliciter). p.c. (pour prendre congé). etc. zu thun. Wer im Französischen nicht ganz sicher ist, wähle lieber die deutsche Sprache, denn es macht einen traurigen Eindruck, wenn man anläßlich eines Hochzeitsfestes auf die Karte ein p.c. anstatt eines p.f. schreibt.

Redensarten, wie »Gott sei Dank« oder »Famos, das haben wir fein gemacht« und ähnliche, wenn wir abgewiesen werden, sind wenigstens so leise zu sprechen, daß der Diener sie nicht versteht. Verschwiegen sind die Dienstboten gegen ihre Herrschaft nur dann, wenn es gilt, eigene Fehler und eigene Dummheiten zu verschweigen, aber die Sünden anderer Herrschaften pflegen sie mit Vorliebe zu erzählen.

[468] 469. Verhalten beim Besuch. Kommt der Diener mit den Worten zurück: »Die gnädige Frau läßt sehr bitten«, so unterdrücke man etwaige widerstrebende Gefühle und verleihe ihnen wenigstens nicht Ausdruck. Man legt mit Hilfe der Domestiken den Mantel etc. ab und begiebt sich in den Salon. Ist die Hausfrau dort bereits anwesend, macht sich die Fortsetzung der Visite immer von selbst. Muß man warten, so gehe man nicht wie ein brüllender Löwe im Käsig auf und ab, mache es sich in dem Salon auch nicht allzubequem, man stecke seine Nase nicht etwa in herumliegende Briefe oder Bücher, man versuche nicht, den Inhalt etwa vorhandener Pakete zu ergründen, man trommle nicht gegen die Fensterscheiben und man versuche auch nicht zu erforschen, in welche Gemächer die andern Thüren des Salons führen. Wer gemeinsam mit der Gattin oder einem Freunde im Salon auf die Hausfrau wartet, benutze diese Gelegenheit nicht, um mit lauter Stimme die Einrichtung zu kritisieren, die Kunstwerke abzuschätzen und das Ganze deshalb scheußlich zu finden, weil man es selbst zu Hause nicht so hübsch hat. Im Sonstigen kann über das Benehmen bei einer Visite dasselbe gelten, was über das Benehmen auf einer Gesellschaft gesagt worden ist. Die Höflichkeit verlangt es, daß wir uns bei dem Zusammensein mit der Hausfrau nach dem Wohlergehen ihrer Angehörigen mit einigen Worten erkundigen, aber ungebildet ist es, die ganze Zeit über dieses Thema zu sprechen.

Jeder Herr darf seinen Hut erst dann ablegen, wenn er hierzu aufgefordert ist; thut er dies aus eigener Initiative, so erinnert er hierdurch seiner Wirtin daran, daß sie vergaß, ihn aufzufordern, es sich bequem zu machen. Man setzt die Dame dadurch in Verlegenheit und lieber sollte man selbst Unbequemlichkeiten ertragen, als einer Dame gegenüber, wenn auch vielleicht ohne böse Absicht, unhöflich sein. Der Hut gehört auf die Erde und nicht auf die Plüschdecke.

[469] 470. Wie lange bleibe ich? Ebenso unhöflich wie es ist, gleich wieder auszustehen, nachdem man eben sich hingesetzt hat, ebensowenig rücksichtsvoll gegen die Wirte ist es, seinen Besuch bis in alle Ewigkeit auszudehnen. Bei dem Antrittsbesuch sowie bei einer offiziellen Visite sind 5 Minuten die gewissermaßen vorgeschriebene Zeit. Unter Umständen vergehen diese schnell wie eine Sekunde, aber wenn zwei Menschen sich gegenübersitzen, die nichts zu sagen und nichts zu sprechen wissen, schleichen sie dahin wie viele Jahre. Je näher ich in einer Familie bekannt bin, desto länger kann ich natürlich meinen Besuch ausdehnen, aber Maß zu halten, ist eine große gesellschaftliche Tugend; länger als höchstens eine Viertelstunde sollte man nie bleiben. Hat die Hausfrau den Wunsch, uns noch bei sich zu behalten, so steht es ihr ja frei, uns dazu aufzufordern. Viele reden bei den Visiten das Blaue vom Himmel herunter, und wer selbst beständig spricht, amüsiert sich bekanntlich viel besser als der, der nur zuhört. Zuweilen dämmert aber ihnen dann doch das Bewußtsein, daß es wohl besser wäre, wenn sie die Stubenthür jetzt endlich einmal von außen ansähen, aber trotz alledem denken sie noch nicht daran, auszubrechen, sondern sie fragen mit einer Betonung, die gar keinen Widerspruch aufkommen läßt: »Ich störe doch nicht, gnädige Frau?« oder aber sie sagen: »Nicht wahr, gnädige Frau, wenn Sie mich los sein wollen, haben Sie die Güte, mir einen Wink zu geben!« Die Gnädige ist im ersten Augenblick natürlich viel zu liebenswürdig, um ihren Gast aufzufordern, sie zu verlassen, sie denkt, »winken« kann ich ja immer noch. Aber wenn sie es hinterher thut, ist es meist zu spät, dann werden die leisen Winke nicht mehr verstanden und der Gast sitzt und sitzt und redet und redet, während in dem Zimmer nebenan den Kindern der Mund zugehalten wird, damit sie durch ihr Schreien den Gast nicht stören, während der Hausherr in seinem Zimmer finster und grollend, daß es immer noch nichts zu essen giebt, auf und ab läuft, und die Köchin verzweifelt vor dem Herde kniet und die Hausgötter anfleht, daß diese in ihrer Gnade ein gänzliches Verderben des Mittagessens verhüten möchten. Es giebt sogar Besucher, die selbst dann nicht gehen, wenn vor der Salonthür ostentativ mit Küchentellern geklappert wird, um sie daran zu erinnern, daß es Zeit für sie wäre aufzubrechen. Ebenso wie bei der Gesellschaft muß man auch bei der Visite bemüht sein, einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, und man soll daran denken, daß ein »zu wenig« oft viel besser ist als ein »zu viel«.

[470] 471. Gräßliches Beispiel. Es giebt, wie wohl jeder weiß, komische Käuze, die bei ihren Besuchen vor lauter Unbeholfenheit und Befangenheit niemals den richtigen Zeitpunkt des Abschieds wahrzunehmen wissen, in ihrer grenzenlosen Verlegenheit wie festgebannt auf dem Stuhle sitzen und den Heimgesuchten peinvolle Momente bereiten. Uns ist ein Fall bekannt, wo einer dieser »Dauersitzer« bei einer Antrittsvisite (!) so lange saß, bis man ihn notgedrungen zum Mittagessen einladen mußte; auch nach dem Essen fand er noch nicht den Mut, sich zu verabschieden, er blieb noch den ganzen Nachmittag, auch zum Abendessen da und konnte erst dann vermittelst ganz ungewöhnlicher Kniffe bewegt werden, zu seinen Penaten heimzukehren. Dieser Fall ist verbürgt.

[471] 472. Taktvolles Benehmen. Ist man während eines Besuches Zeuge einer Scene, die für die Hausfrau unangenehm ist, so thue man, als bemerkte man nichts. Kindergeschrei, das Zerschlagen von Porzellan, das Schelten des nach Hause kommenden Hausherrn, Unarten der Kinder und solche Sachen darf man mit keinem Worte zum Gegenstand der Unterhaltung machen. Selbst wenn das mit Recht so gefürchtete enfant terrible einen seiner berühmten und berüchtigten Witze losläßt, muß man über diesen hinweg zur Tagesordnung übergehen.

Viele Damen sind glücklich, wenn sie bei ihren Besuchen in dem Salon der Hausfrau eine Staubanhäufung, ein Spinnegewebe, schlechtgeputzte Fenster und dergleichen entdecken. Mit einer Hartnäckigkeit, die einer besseren Sache würdig ist, sehen sie dann so lange nach diesem Stein des Anstoßes hin, bis die Hausfrau endlich, ihre Erregung kaum noch niederkämpfend, mit thränenerstickter Stimme sagt: »Nicht wahr, es ist gräßlich; seit acht Tagen sage ich meiner Bertha nun schon täglich dreimal, daß sie die Fenster putzen soll, aber mit den heutigen Dienstboten ist ja leider nichts anzufangen.« Eine wahre Perfidie ist es dann, wenn die besuchende Dame mit ihrer freundlichsten Stimme erwidert: »Die Fenster sind schmutzig? Das habe ich ja noch gar nicht gesehen!«

Nie lasse man sich zu einem Tadel oder einer gehässigen Bemerkung irgend welcher Art hinreißen, und selbst wenn die Hausfrau sich bei uns wegen irgend einer Sache entschuldigt, darf man ihr gegenüber nie zugeben, daß eine Veranlassung zur Entschuldigung vorlag.

Kommen andere Besucher, während wir selbst noch zugegen sind, so können wir diesen Augenblick benutzen, um uns zu verabschieden, höflicher aber ist es, wenn der vorhandene Raum und die vorhandenen Stühle ausreichen, immer noch mit den neuen Gästen einen Augenblick zusammenzubleiben. Im Salon einer dritten sollten selbst die erbittertsten Feindinnen die Pflichten der Höflichkeit wahren und sich gegenseitig nicht nur grüßen, sondern sich sogar soweit beherrschen können, daß sie miteinander einige, wenn auch gleichgültige Worte wechseln. Thun sie das nicht, so versetzen sie dadurch die Hausfrau in eine höchst unangenehme Lage. Kinder sollen und dürfen selbst bei Freundschaftsbesuchen nur in den allerseltensten Fällen mit gebracht werden. Selbst der wohlerzogenste Junge und das süßeste Mädchen pflegen sich bei derartigen Gelegenheiten meist so zu betragen, daß man sich schämt, einen derartigen Rangen männlichen oder weiblichen Geschlechts auf die Welt gesetzt zu haben. Kinder gehören in die Kinderstube und nicht in das Gesellschaftszimmer der Erwachsenen, wo sie häufig viel mehr sehen und hören, als für sie gut ist, und eine Eigentümlichkeit der Kinder besteht darin, daß sie bekanntlich viel schneller das Schlechte als das Gute sich aneignen und behalten.

[472] 473. Klatschbasen. Mit Recht erfreuen sich jene Besucher, um nicht zu sagen Besucherinnen, einer großen Unbeliebtheit, die in regelmäßigen Intervallen ihre Bekannten aufsuchen, Neuigkeiten sammeln und, was sie an dem einen Orte gehört, in dem andern Hause, zwar etwas entstellt und in einem etwas gehässigen Sinne, aber doch so, daß man sie gerichtlich deswegen nicht belangen kann, weitererzählen. Diese Klatschschwestern, die den Beinamen »die Giftschlangen« führen, sind gefürchtet wie die Vipern selbst. Jeder hat den Wunsch, ihnen den Kopf zu zertreten und sie zu zermalmen, keiner aber hat den Mut, da er weiß, ein wie zähes Leben solche Schlange führt, und ihm graut vor den Folgen, wenn es ihm nicht gelingt, das Tier vollends zu vernichten. Die Furcht hindert die meisten daran, solchen Damen die Freundschaft zu kündigen, denn mit Recht sagen sie sich: da die Betreffende schon so über mich spricht, wenn ich ihre Freundin bin, was wird sie dann erst alles über mich verbreiten, wenn ich sie mir zur Feindin mache? Solchen Besucherinnen ist nichts heilig, und alle Künste und alle Versuche, ihnen etwas zu verheimlichen, scheitern stets auf das glänzendste. Wer vor sich selbst auch nur die geringste Hochachtung hat, wer sich selbst nicht geradezu verachtet, müßte es unter seiner Würde halten, eine solche Klatschschwester zu werden. Daß es thatsächlich Damen giebt, die auf der ganzen Welt weiter nichts zu thun haben, als zu essen, zu trinken und zu schlafen, ist ja wahr, aber dieser Mangel an Thätigkeit berechtigt noch nicht dazu, andren Leuten die Ehre abzuschneiden, zu lügen, zu heucheln und zu betrügen. Eine Spezialität dieser Damen besteht darin, daß sie die geringste Kleinigkeit, die man über sie selbst äußert, auf den Tod übelnehmen.

Damit ich die Damen aber nicht schlechter mache, als sie sind, will ich offen und ehrlich zugeben, daß selbst in der größten Kaffeegesellschaft nicht halb so viel geklatscht wird, wie von den Herren der Schöpfung bei dem sogenannten Abendschoppen. Da könnten selbst Damen noch mit Vorteil und großem Nutzen zur Schule gehen.

[473] 474. Krankenbesuche. Erfordert schon der Besuch, den wir gesunden Menschen abstatten, daß wir auf diese Rücksicht nehmen und das eigene Ich in den Hintergrund stellen, so ist dies natürlich in noch weit höherem Maße der Fall, wenn es sich um einen Krankenbesuch oder um eine Visite bei einem Genesenden handelt. Sich stundenlang an dem Bett eines Leidenden niederzulassen, Geschichten zu erzählen und den Kranken oder kaum Genesenden aufzuregen, nur weil wir uns darüber freuen, endlich einmal einen aufmerksamen Zuhörer zu haben, ist eine grenzenlose Rücksichtslosigkeit. Wird uns bedeutet, daß der Kranke nicht zu sprechen ist, so füge man sich auch dann diesem Winke, wenn es sich um unsern besten Freund, um unsre intimste Freundin handelt. Gewaltsam in ein Krankenzimmer zu dringen, nur um sich davon zu überzeugen, wie es dem Armen geht, ist – fast hätte ich gesagt ein Zeichen von Roheit. Je seltener ich einen Kranken besuche und je kürzere Zeit ich bei ihm weile, desto mehr werde ich wohl fast immer zu seiner Genesung beitragen. Man lasse sich hierin nicht durch die persönlichen Wünsche des Freundes irre machen, sondern man folge unbedingt den Anordnungen und Weisungen des Arztes oder der Pflegerin. Die Blumen, die man so häufig dem Kranken mitbringt, giebt man in sehr vielen Fällen besser bei dem Dienstmädchen mit der Weisung ab, sie dem Kranken nicht zu zeigen. In das Krankenzimmer gehört kein betäubender Duft, auch sollte man einem Genesenden nie Speisen oder Getränke schicken, bevor man sich nicht erkundigt hat, ob unsere Liebesgaben für ihn auch zuträglich sind. Wer einen Kranken aufsucht, darf noch weniger als sonst nach Patschuli und andern Parfüms duften. Die Hauptsache ist und bleibt die reine Luft. Wer einen Kranken aufsucht, lege seinen mehr oder weniger üblen Angewohnheiten möglichst großen Zwang auf. Nur wenige, die mit dem Tode ringen, können es vertragen, wenn plötzlich neben ihrem Bett ein zärtlicher Verwandter, der gewohnt ist, den ganzen Tag zu kommandieren, auftaucht und mit seines Basses Grundgewalt ihm ins Ohr schreit: »Na, Hugo, alter Junge, was machst du denn da für Geschichten!« Wie der Taube im Laufe der Zeit ein wenig das Verständnis dafür verliert, daß andere Leute hören können, so begreift es der Gesunde zuweilen nur schwer, daß der Kranke andre und zartere Nerven besitzt, als er selbst, und diese Nerven bei den Krankenbesuchen zu schonen, sollte jedem die erste Pflicht sein.

[474] 475. Wie empfange ich Besuche? In einem wohlgeordneten Haushalte sollte jede Hausfrau, sofern sie nicht für den Empfang ihrer Gäste einen bestimmten Tag festgesetzt hat, schon des Morgens bei dem ersten Frühstück ihren Dienstboten ganz bestimmte Anweisungen darüber geben, ob und zu welcher Stunde sie am Tage für etwaige Besucher zu sprechen ist. Die Stunde des Empfangs richtet sich naturgemäß nach der Zeit, die für die Besuche üblich ist. Ausnahmen giebt es hier wie überall. Jede Hausfrau hat das Recht, jeden Besucher entweder anzunehmen oder abzuweisen, dennoch bestehen aber bestimmte Regeln darüber, wann man annehmen muß.

In allen Fällen, in denen man einen Antrittsbesuch machen muß, ist man auch verpflichtet, die Erwiderungsbesuche anzunehmen, ohne daß man deshalb natürlich verpflichtet ist, Tage und Wochen zu Hause zu sitzen und auf seinen Gast zu warten. Annehmen muß ich ferner alle Visiten, die uns anläßlich eines Festes oder eines Trauerfalles gemacht werden. Die Gattin eines Vorgesetzten ist außerdem verpflichtet, diejenigen Untergebenen ihres Mannes, die sich ihr vorstellen wollen, zu empfangen. Läßt ein Besucher der Hausfrau melden, daß er mit seinem Kommen einen ganz bestimmten Zweck verbindet, so wird sie ihn wohl nur dann abweisen lassen, wenn sie von vornherein fest entschlossen ist, seiner Bitte, seinem Anliegen nicht nachzukommen. Rat und Hilfe zu gewähren und zu helfen, wo immer es angängig ist, müßte die edelste Aufgabe einer jeden Dame sein. Eine ältere Dame oder selbst einen älteren Herrn, die vielleicht, um zu uns zu gelangen, einen weiten Weg zurücklegten, wird man nur dann unverrichteter Sache wieder fortgehen lassen, wenn es uns wirklich unmöglich ist, jemand bei uns zu sehen; immerhin aber ist es liebenswürdiger, den Besucher wieder fortzuschicken, als ihn eine halbe Stunde und länger auf die Beendigung unserer Toilette warten zu lassen, denn ein weiser Mann hat einmal gesagt: »Soviel Zeit, wie eine Frau auf ihre Toilette verwenden kann, bevor sie nach ihrer Meinung ganz fertig angezogen ist, giebt es überhaupt nicht.«

Arme und Bedürftige, die sich vielleicht mit Zittern und Zagen zu uns auf den Weg gemacht haben und uns persönlich zu sprechen wünschen, sollte man nicht durch die Domestiken abfertigen lassen. Vielen ist damit schon geholfen, wenn sie ihre Sorgen einem Höherstehenden anvertrauen können; der unglücklichste Mensch auf der Welt ist derjenige, der niemanden hat, dem er sein Leid klagen kann. Haben wir auch nicht immer die Fähigkeit, zu helfen, so sind wir doch wohl immer in der Lage, eine kurze Spanne Zeit dem Elend der anderen zu widmen. Wer im Glück steht und sich des größten Reichtums erfreut, soll immer daran denken, daß auch für ihn unter Umständen die Stunde kommen kann, in der er als Bettler die Unterstützung anderer nötig hat, und nur dem wird geholfen, der selbst anderen half.

[475] 476. Wie mache ich Besuche? Ob man seine Besuche zu Fuß oder zu Wagen machen will, steht in jedermanns Belieben, nur wenn es sich um große Besuchstouren handelt, bei denen man keine Möglichkeit sieht, fertig zu werden, wenn man jedesmal aufsteigt, hat man dabei die Berechtigung, durch den Lohndiener anfragen zu lassen, ob man angenommen wird oder nicht. Bei Untergebenen und Gleichgestellten darf selbst der jüngere die Antwort des Dieners im Wagen abwarten, bei Vorgesetzten und älteren Herrschaften gehört es sich aber, daß man sich selbst die Mühe macht, die wenigen Stufen emporzusteigen. Wer gar nicht aussteigt, giebt damit deutlich zu erkennen, daß er keinen sehnlicheren Wunsch hat, als nirgends angenommen zu werden. Die Unsitte, den Wagen so dicht verhängen zu lassen, daß es thatsächlich nicht zu erkennen ist, daß man selbst nicht darin sitzt, oder die ganzen Besuche lediglich durch den Lohndiener abstatten zu lassen, wie junge Herren dies zuweilen thun, kann nicht scharf genug getadelt werden.

Bei ganz offiziellen Besuchen, bei Gesandten, Botschaftern und dergleichen Persönlichkeiten beschränkt man sich bei dem ersten Besuche lediglich darauf, seine Karte abzugeben. Es würde geradezu unhöflich sein und als aufdringlich erscheinen, sich gleich bei der ersten Visite bei der Hausfrau melden zu lassen. Hierzu hat man erst dann die Berechtigung, wenn man ihr auf einem ihrer Empfänge vorgestellt worden ist.

[476] 477. Wie instruiere ich meine Dienstboten? Jede Hausfrau sollte ihren Stolz darein setzen, nicht nur um ihrer selbst, sondern auch um ihrer Besucher willen möglichst wohlinstruierte Dienstboten zu haben. Inwiefern dies der Fall ist, sieht der Gast am besten, wenn er seine Visiten macht. Anstatt vieler Worte mögen einige Beispiele reden.

Ein Ehepaar klingelt an der Etagenthür. Ein Mädchen öffnet und man erkundigt sich, ob die Herrin des Hauses zu sprechen sei.

»Ich weiß nicht, ich will mal nachsehen,« lautet die Antwort. Man greift in die Tasche und ruft der Davoneilenden nach: »Wollen Sie nicht unsere Karten mitnehmen?« Aber die Dame der Küche hört nicht. Sie eilt davon, man hört sie durch die verschiedenen Zimmer laufen, die Stubenthüren mit mehr oder weniger Geräusch zuschlagen und vernimmt endlich, wie sie zu ihrer Gnädigen, die sie weiß Gott wo gefunden hat, sagt: »Madame, da sind zwei, die Sie zu sprechen wünschen.«

Die Gnädige ist indigniert: »Aber, Guste, hast du denn nicht gefragt, wer die Herrschaften sind? Gehe sofort hin und erkundige dich nach ihren Namen.«

Guste erscheint wieder und sagt: »Die Gnädige läßt fragen, wer Sie denn eigentlich wären?«

Man giebt die Karten, die Guste in die bloße Hand nimmt und, wie es sich bei einem schlechterzogenen Dienstmädchen von selbst gehört, vorher studiert. Nun eilt sie davon, um nach kurzer Zeit mit dem Bescheid zurückzukehren: »Die Gnädige läßt sagen, es thäte ihr sehr leid, sie wäre gerade eben ausgegangen.« Nur in den seltensten Fällen lautet die Entgegnung: »Die Gnädige bedauert, sie ist noch bei der Toilette.«

Man zieht unverrichteter Sache von dannen. Und nun ein anderes Bild.

Das unglückliche Ehepaar steigt in einem anderen Hause wieder die Treppen in die Höhe und klingelt von neuem an der Thür. Schon draußen hört man, daß drinnen großes Reinemachen ist. Man hört, wie gescheuert wird, wie die Eimer klappern, und wie die Scheuerfrau darauf losarbeitet, als müßten die Balken sich heute unbedingt noch biegen. Aber als die Thür geöffnet wird, erscheint trotz allem ein Mädchen, dem man zwar ansieht, daß es vor wenig Augenblicken noch arbeitete, das aber dennoch sauber und ordentlich gekleidet ist.

Man erzählt, wenn auch nicht gerade mit der Umständlichkeit und Breite des alten Homer, woher man kam und was man will, und das Mädchen ist wohlerzogen und antwortet: »Das wird der gnädigen Frau sehr leid thun, sie ist vor kurzer Zeit zur Stadt gegangen.« Man greift in die Tasche, um die Karten hervorzuholen, und die Donna streckt nicht ihre bloße Hand entgegen, sondern sie präsentiert ein Tablett oder eine flache Schale. Sie legen ihre Karten darauf und das Mädchen stellt den Teller wieder auf den kleinen Tisch, der auf dem Toilettespiegel steht, ohne in Gegenwart der Gäste auch nur einen flüchtigen Blick auf die Namen zu werfen.

Hat die Gnädige Bescheid gesagt, daß sie Besuche annimmt, so würde dasselbe wohlerzogene Mädchen den Herrschaften auf ihre Frage zur Antwort geben: »Allerdings, die Gnädige empfängt heute.« Sie wird uns helfen, Mantel und Ueberschuhe abzulegen, und dann mit unserer Karte uns entweder voran in den Salon gehen oder uns in ein anderes Zimmer führen und ihre Herrin benachrichtigen.

[477] 478. Wohlerzogene Dienstboten lassen Herrschaften, wenn sie wissen, daß ihre Gnädige zu sprechen ist, niemals auf dem Korridor warten. Selbst in den Gegenden, wohin die Kultur noch so wenig als gar nicht gekommen ist, wird es niemand höflich finden, wenn die Magd uns draußen vor der Etagenthür warten läßt und uns, während sie sich erkundigt, die Thüre vor der Nase zumacht. Es ist dies zwar ein gutes Mittel, um einen Diebstahl seitens der Besucher zu verhindern, aber keins, um die Art und Weise, wie die Dienstboten instruiert sind, in gutem Lichte erscheinen zu lassen.

In jedem Haushalte sollten die Dienstboten dahin erzogen sein, daß sie die Hausthür nur dann öffnen, wenn sie vorher ihren Anzug in Ordnung gebracht haben. Mit dem Kochlöffel in der Hand und mit Holzpantoffeln an den Füßen dürfte niemand die Thür aufmachen.

Alle Dienstboten, selbst in dem einfachsten Haushalte, müssen darüber unterrichtet sein, daß jeder Besuch immer der Hausfrau und nie dem Hausherrn gilt. Eine Dame dem Hausherrn anzumelden oder sie gar in das Arbeitszimmer des Betreffenden zu führen, der im Schlafrock mit Filzpantoffeln an den Füßen und der langen Pfeife auf dem Sofa liegt, ist im höchsten Grade ungehörig und für beide Teile peinlich. Der Herr sollte eine Dame nur dann annehmen, wenn sie zu ihm kommt, um ihn in irgend einer Angelegenheit um Rat zu fragen. Aber auch dann muß er vorher seine Garderobe in Ordnung bringen.

[478] 479. Wie lasse ich mich meinen Besuchern ge genüber verleugnen oder wie lehne ich dieselben ab? Wie schon mehrfach erwähnt, sollte jede Dame an jedem Morgen ihre Domestiken darüberunterrichten, ob und zu welcher Tagesstunde sie zu sprechen ist. Für Gäste, die ihre Aufwartung machen, ist der Bescheid des Dienstmädchens an der Hausthür: »Ich werde mich erkundigen, ich weiß es nicht genau, ich will erst mal nachsehen« immer etwas peinlich.

Für die Hausfrau selbst hat die Meldung der Magd, daß Besuch draußen ist, immer eine gewisse Unruhe zur Folge. Sie weiß im Augenblick nicht: soll ich annehmen oder soll ich mich verleugnen lassen, und welchen Vorwand wähle ich? Meist pflegt das Mädchen, wenn es mit einer solchen Anfrage zu der Gnädigen kommt, zum Ueberfluß auch noch die Stubenthür aufzulassen, so daß die Draußenstehenden die drinnen geführte Unterhaltung mit anhören, und die Besucher berührt es unangenehm, wenn sie Ohrenzeugen sind, wie laut die Frage erötert wird, ob die Gnädige zu Hause ist oder nicht. Zuweilen sieht man auch die Hausfrau bei seiner Ankunft, da sie sich gerade auf dem Korridor aufhielt, erschreckt davoneilen, und dennoch erfährt man eine Minute später, daß die Gnädige bereits vor einer Stunde zur Stadt gefahren sei. Das alles macht keinen guten Eindruck und ist ein Zeichen von gesellschaftlicher Unsicherheit und Ungewandtheit.

Mit Bestellungen, die man dem Mädchen aufträgt, muß man vorsichtig sein, denn man kann darauf schwören, daß sie von diesem, wenn auch nicht gerade absichtlich, entstellt werden. Eine Bestellung: »Sagen Sie den Herrschaften, ich wäre nicht zu Hause« erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn das Mädchen sich dieses Auftrages nicht in der Weise entledigt, daß es sagt: »Die Gnädige läßt sagen, sie wäre eben ausgegangen.« Auch mit dem Vorwande, man sei noch mit der Toilette beschäftigt, sollte man vorsichtig sein. Damen, die zum Besuch kommen, werden sich ihre Gedanken darüber machen, wenn die Hausfrau nachmittags um 2 Uhr oder vielleicht gar nachmittags um 4 Uhr noch nicht angezogen ist.

Jede Meldung an die Gäste und jede Ablehnung muß den Stempel, wenn auch nicht der Wahrheit, so doch den der Wahrscheinlichkeit tragen. Die einfachste Ausrede ist immer die beste und es genügt vollständig, sagen zu lassen, daß man leider nicht in der Lage sei, Besuche anzunehmen. Das Warum, Wieso, Weshalb anzugeben, ist nicht immer nötig.

Ich denke oft an eine kleine Episode, die ich einmal in einer Stadt erlebte. Nach langer Abwesenheit war ich wieder dorthin zurückversetzt worden und machte einer Dame meinen Besuch, in deren Hause ich früher viel verkehrt hatte. Als ich klingelte, öffnete die Hausfrau selbst in dem Großreinmachekostüm mir die Hausthür und auf meine Frage, ob die Gnädige zu sprechen sei, gab sie selbst mir zur Antwort: sie sei seit einigen Tagen verreist. Da ich die Dame seit meiner Kindheit an kannte, genierte ich mich nicht, zu ihr zu sagen: »Aber gnädige Frau, wo haben Sie es denn nur gelernt, so furchtbar zu lügen.« Erschrocken sah sie mich an, dann aber war sie verständig genug, mit mir zu lachen, und wenig später saßen wir fröhlich plaudernd nebeneinander.

Hieraus folgt für den, der da etwas lernen will, daß man nie als Hausfrau zu einer Stunde, in der etwa Besuch kommen kann, selbst die verschlossene Pforte öffnen soll.

[479] 480. Wie benehme ich mich meinen Besuchern gegenüber? Auch hier kann dasselbe gelten, was bei dem Abschnitt über die Gesellschaften gesagt worden ist.

Gleichgestellten gegenüber hat man sich so zu benehmen, wie man möchte, daß dieselben sich uns gegenüber betrügen. Man sei freundlich und herzlich, ohne zu vertraulich, zu familiär und mitteilsam zu sein. Die eigene Person tritt in den Hintergrund und die Rücksicht auf unsere Gäste bestimmt unsere Worte und unser Handeln.

Höhergestellten gegenüber bewahre man seine eigene Würde und sein eigenes Ansehen. Beständig zu knicksen, einen Höherstehenden mit aller Gewalt auf das Sofa zu nötigen, sich selbst auf die äußerste Kante eines Stuhles zu setzen, beständig für die hohe Ehre und für die große Auszeichnung, die uns durch diesen Besuch widerfährt, zu danken, Augendienerei zu treiben, jedes Wort, das der hohe Gast spricht, als eitel Gold anzusehen, vor Entzücken die Augen zu verdrehen, nicht den Mut zu haben, selbst zu sprechen, und Krämpfe zu bekommen, wenn im Nebenzimmer oder auf dem Korridor das leiseste Geräusch ist, mit Titulaturen um sich zu werfen, von den eminenten Geistesgaben, der glänzenden Carriere des hohen Gastes zu reden, seine Gunst und sein Wohlwollen gleichsam in einem gesellschaftlichen Gebet zu erflehen, beständig um Entschuldigung zu bitten, daß man kein festlicheres Gewand anhat, sich beständig zu erkundigen, ob man dem hohen Herrn nicht irgend einen Gefallen erweisen, ihm irgend eine Speise oder ein Getränk vorsetzen darf – dieses und vieles andere sind Zeichen eines ganz gewaltigen Servilismus, aber keiner gesellschaftlichen Bildung. Mag kommen, wer da will, die Hausfrau ist stets die Herrin, und, um ein Wort von Bismarck zu citieren: »Die Macht der Vorgesetzten hört an der Schnelle des Salons der Frau auf.«

Daß man trotzdem Höherstehenden und Vorgesetzten auch gesellschaftlich und im Salon eine gewisse Rücksicht schuldig ist, braucht wohl nicht besonders betont zu werden.

Gegen Untergebene oder solche, die unter uns stehen, sei man von einer sich stets gleichbleibenden Freundlichkeit, aber man vermeide, gnädig und hoheitsvoll zu sein, da dieses oft weit mehr verletzt, als eine direkte Grobheit oder Ungezogenheit. Wie der Vorgesetzte im Salon nicht unser Vorgesetzter ist, so ist auch der Untergebene in gesellschaftlicher Hinsicht nicht unter uns stehend. Eine wahrhaft gebildete und vornehme Dame wird ohne weiteres in ihrem Benehmen und durch ihr Benehmen jene Grenze zu ziehen wissen, die eine allzuplumpe Vertraulichkeit seitens der anderen nicht aufkommen läßt. Nur wer sich selbst etwas vergiebt, muß sich darauf gefaßt machen, daß auch andere sich leicht über die Schranken hinwegsetzen.

[480] 481. Behandlung der Untergebenen und Angestellten. Niemals instruiere oder tadle man Angestellte in Gegenwart von Besuchern. Geradezu grausam ist es, mit welcher unfreundlichen, herzlosen Manier viele Damen in Gegenwart Fremder mit den Hauslehrern ihrer Söhne oder mit der Erzieherin ihrer Kinder umgehen. Diese armen Wesen sind durch Gott weiß welche Schicksalsschläge dazu verurteilt, ein so schweres Dasein zu führen, daß man alles thun sollte, was in seinen Kräften steht, um ihnen das Leben zu erleichtern und es ihnen nicht zu erschweren. Selbst die glänzendste Bezahlung, selbst die freundlichste Behandlung unter vier Augen ist nicht im stande, einen Tadel, eine Zurücksetzung in Gegenwart anderer wieder gutzumachen. Lieber sollte man ein für allemal die Anordnung geben, daß diese Angestellten sich nicht sehen lassen, wenn Gäste da sind, als daß man sie vor versammeltem Publikum empörend behandelt und von ihnen Dienste beansprucht, die zu verlangen man keineswegs berechtigt ist. Will man, daß die Lehrerin oder der Hauslehrer wenigstens in Gegenwart anderer salonmäßig gekleidet sind, so gebe man ihnen dazu auch die nötigen Mittel und verlange nicht von ihnen, daß sie das kärgliche Gehalt, das sie beziehen, lediglich deshalb für Toilette aufwenden müssen, damit sie uns den Besuchern gegenüber nicht bloßstellen. Selbst derjenige, der seine Angestellten noch so freundlich behandelt, kann immer noch etwas liebevoller mit ihnen sein und das größte Honorar kann noch erhöht werden.

[481] 482. Das Anbieten von Erfrischungen. Unbegreiflicher Weise glauben viele Damen sich dadurch etwas zu vergeben, wenn sie ihren Gästen, die ihnen ihre Aufwartung machen, eine Erfrischung irgend welcher Art anbieten. Bei offiziellen Antrittsbesuchen ist dies natürlich nicht üblich und würde mit Recht als sonderbar aufgefaßt werden. Aber warum soll man nicht im Sommer bei großer Hitze oder am Nachmittag vielleicht gerade zu der Zeit, wo wir im Begriff sind, unseren Thee zu trinken, unserem Gast eine Erfrischung reichen? Wie oft hört man nicht, daß eine Dame, die von einer Visite nach Haus kommt, zu den Ihrigen sagt: »Ich bin halbtot gehungert, zwei Stunden habe ich dort gesessen, man ließ mich gar nicht fortgehen, aber man dachte nicht daran, mir irgend etwas anzubieten.« Auch hier liegt das Richtige natürlich in der Mitte. Man wird nicht dem Gast, der eben Platz genommen hat, eine große Schüssel mit belegten Butterbroten und einen Korb Bier präsentieren. Aber ebensowenig sollte man aus Prinzip jede Dame, selbst wenn wir ihr ansehen, daß sie von dem weiten Weg und vielen vorhergegangenen Besuchen ermüdet ist, sozusagen »ungegessen und ungetrunken« wieder von dannen ziehen lassen. Bei jedem Besuch suchen wir uns die Freundschaft der Kinder dadurch zu erwerben, daß wir sie bis zur Bewußtlosigkeit mit Bonbons oder Schokolade füttern. Ein stichhaltiger Grund, warum man nicht ein ähnliches Verfahren auch den Erwachsenen gegenüber anwenden soll, dürfte kaum zu finden sein.

Die Hausherren haben meist die Angewohnheit, ihren Gästen selbst dann, wenn sie in dem Salon ihrer Frau mit denselben zusammentreffen, eine Cigarre anzubieten. Es empfiehlt sich, dies bis zum Augenblick des Aufbrechens aufzuschieben, denn für die Gattin ist es kein oder höchstens nur ein zweifelhafter Genuß, in dem vollgeräucherten Zimmer zurückzubleiben und hinterher stundenlang alle Fenster aufmachen zu müssen. Wenn ein Hausherr sagt: »Ich habe meine Frau Gott sei Dank so erzogen, daß ich in jeder Stube rauchen kann, so viel ich will«, so beweist das, daß er entweder ein Tyrann, oder daß sie ein Engel ist. Rücksichtsvoll ist dies aber keineswegs, und in jedem Hause sollte es wenigstens eine Stube geben, die der Mann mit seinem Tabak nicht verpestet, denn es ist eine Angewohnheit der Deutschen, zwar viel, aber leider ganz erbärmliches Zeug zu rauchen, und die Weisen aller Zeiten waren sich darüber einig, daß der kalte Rauch einer Fünfpfennigcigarre für die beteiligten Nasen keine reine Freude ist.

Quelle:
Baudissin, Wolf Graf und Eva Gräfin: Spemanns goldenes Buch der Sitte. Berlin, Stuttgart [1901], S. 452-482.
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