§. [291] 283.

Um nun ächt naturgemäss zu verfahren, wird der wahre Heilkünstler seine wohlgewählte homöopathische Arznei genau nur in so kleiner Gabe verordnen, als zur Ueberstimmung und Vernichtung der gegenwärtigen Krankheit nur so eben zureicht – in einer Kleinheit von Gabe, die, wenn ihn menschliche Schwäche ja einmal verleitet hätte, eine unpassendere Arznei anzuwenden, den Nachtheil ihrer, der Krankheit unangemessenen Beschaffenheit bis zur Geringfügigkeit vermindert, welcher von der möglichst kleinsten Gabe auch viel zu schwach ist, als dass er durch die eigne Kraft der Natur des Lebens und durch schnelle Entgegensetzung des nun nach Wirkungs-Aehnlichkeit passender gewählten Heilmittels, ebenfalls in kleinster Gabe, nicht alsbald wieder ausgelöscht und gutgemacht werden sollte.


Quelle:
Samuel Hahnemann: Organon der Heilkunst. Dresden, Leipzig 51833, S. 291.
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