Verbotener Verkehr unter den Gefangenen.

[78] Wie ich vorhin schon erwähnt, ist jede Art von Verkehr unter den Gefangenen in der Untersuchungshaft noch weit strenger verpönt als in der Strafhaft. Es gibt hier nur Zellengefangene, und die Isolierung wird bis zur Lächerlichkeit durchgeführt auch außer den Zellen. So müssen selbst die, welche keine Komplizen haben, bei gelegentlichen Vorführungen sich in den Gängen mit dem Gesicht zur Wand kehren, oder sich doch so stellen, daß sie den Schicksalsgenossen den Rücken zudrehen. Eine Vorschrift, die je nach der Veranlagung der einzelnen Gefangenen niederdrückend oder lächerlich wirkt. Die Gründe liegen natürlich in dem Bestreben, jede Störung oder Beeinflussung der Untersuchung zu verhindern. Aber dieser Zweck wird doch nur sehr unvollkommen erreicht.

Wie alles Verbotene reizt, so werden auch die[78] unnatürlich strengen Vorschriften umsomehr und umso häufiger übertreten und umgangen, jemehr die Seltsamkeit des Verfahrens Neugier erweckt und zum Widerstande anregt.

Ich bin überzeugt, daß von schweren und gefährlichen Verbrechern abgesehen die Mehrzahl der mitunter in unglaublicher Harmlosigkeit sich sicher fühlenden Delinquenten nicht das geringste zur Verschleierung des Tatbestandes unternehmen würde, wenn man sie auf freiem Fuße ließe. Inhaftiert dagegen machten Angst und Aufregung ihnen zu schaffen. Langeweile, ungewohnte Umgebung und Verhältnisse tragen gleichfalls das ihrige bei. So beginnen sie zu intrigieren und unter einander Ränke zu spinnen, die zwar nicht immer günstig für sie ausgehen, doch aber den Gang der Untersuchung aufhalten und dem Gericht sowohl wie den Gefängnisbeamten ihr Amt unsäglich erschweren.

Vor allem bewirkt die allzu ängstliche Ueberwachung. die peinlich strenge Vorsicht, mit der man jede, auch die unschuldigste Annäherung der sich völlig fremden Gefangenen zu verhindern sucht, das gerade Gegenteil des erhofften Erfolges. Man ersinnt Mittel und Wege zu heimlicher Verständigung, und was vor aller Augen nur harmlos unschädlich sich geben könnte, das wird im Schleier des Geheimnisvollen bisweilen zur abenteuerlichen Intrige,[79] die nicht selten verschärfte Bestrafungen nach sich zieht.

So war beispielsweise bei dem schon erwähnten Wechsel der Oberbeamtin, der im übrigen viele Verbesserungen und Erleichterungen für die Gefangenen brachte, die neue Vorschrift eingeführt worden, daß die bedienenden Ältesten, damit sie als Strafgefangene nicht mit den Untersuchungshäftlingen in Berührung kommen sollten, sich beim Ausspeisen hinter der geöffneten Zellentür aufstellen mußten. Die Aufseherin ließ sich von jeder Zelleninsassin die Schüssel reichen, die sie der Ältesten hinter der Tür zum Füllen vorhielt und dann zurückgab.

Eine der Aufseherinnen gestand mir später zu, daß diese Maßregel insofern ihren Zweck verfehle, als gerade das Geheimnisvolle die Neugier in höherem Grade errege, als wenn alles frei und offen vor der Tür geschähe. Die Sache hatte aber auch noch andere Nachteile. Ich konnte selbst einmal beobachten, wie eine Untersuchungsgefangene der Ältesten einen beschriebenen Zettel, einen sogenannten »Kassiber« durch die Türritze in dem Augenblick zuwarf, da die Aufseherin sich mit der Schüssel über den Eimer beugte.

Derartige Vorgänge sind durchaus nichts Seltenes. Sie könnten nicht, oder doch nicht so leicht geschehen, wenn ihnen nicht durch diese unnötige[80] Geheimniskrämerei unabsichtlich Vorschub geleistet würde. Natürlich gehört nicht nur eine vorherige Verständigung, sondern auch eine gewisse Taschenspielergewandtheit dazu, solche Dinge auszuführen, die von beiden Seiten mit Blitzesschnelle vollbracht werden müssen, wenn sie nicht kläglich scheitern und die Waghalsigen in Strafe stürzen sollen. Solche Gewandtheit aber vermögen die meisten sich binnen kurzem anzueignen, wenn sie sie nicht schon zuvor besaßen. Die Verständigung ist sogar fast immer noch leichter zu erreichen. Die Ältesten sind Strafgefangene, denen von den Untersuchungshäftlingen mancher Vorteil erwächst, der natürlich nicht in Geld bestehen kann, sondern in Zuwendung von Zucker, Butter, Wurst und dergleichen mehr, was alles von Bemittelten gegen Verrechnung bestellt werden kann, so lange noch keine Verurteilung erfolgt ist. Von all diesen schönen Sachen bekommen die Aeltesten ihr Teil, das ihnen heimlich im leeren Wasserkrug verborgen, oder wohl auch unter die gebrauchte Wäsche gelegt wird, die die Zelleninsassen allwöchentlich in ein Bündel gepackt vor die Tür zu legen und frische dafür einzutauschen haben. Den Wechsel müssen die Aeltesten besorgen, wobei dann häufig Durchstechereien verübt werden. Auch sonst suchen und finden sie stets Gelegenheit, beim Kehren und Scheuern der Gänge, beim Ausputzen der Treppengeländer von[81] den Beamtinnen unbemerkt durch das Beobachtungsfenster Rufe und Winke zu geben, Botschaften Mitgefangener mündlich zu übermitteln, oder in der beschriebenen Weise Kassiber zwischen den einzelnen Zelleninsassen auszutauschen.

Doch nicht allein durch die Aeltesten wird der so streng verbotene Verkehr unter den Gefangenen aufrecht erhalten. Es besteht auch vielfach eine sehr rege direkte Verständigung zwischen denselben. In den Zellen wird diese Verständigung durch die sogenannte Klopfsprache unterhalten, die zu einem förmlichen System ausgearbeitet ist. Sind auch die häufig wiederkehrenden Stammgäste der Untersuchungsgefängnisse selten längere Zeit dort interniert, so suchen sie sich doch den Aufenthalt bis zur jeweiligen Einlieferung in die Strafanstalt auf alle mögliche Weise zu verkürzen. Zwar sind sie nicht Erfinder, wohl aber Lehrer der Klopfsprache, die zu kennen den Stolz solcher Gefangenen bildet. Es besteht in dieser Hinsicht eine Art Freimaurerei unter den Eingekerkerten. Sie verständigen sich nicht nur von Zelle zu Zelle durch ein gewisses taktmäßiges Klopfen an die nächstliegende Zellenwand, der Hörer ist auch verpflichtet, etwa für einen anderen Zellenbewohner bestimmte Mitteilungen gewissenhaft weiterzugeben. So kommt es oft vor, daß ein Klopfen von allen Seiten, von oben und unten zugleich ertönt, das den Uneingeweihten völlig[82] konfus macht. Aber ungeachtet daß die Vorgesetzten tüchtig aufpassen, hört man das Klopfen fort und fort bis zum stillen Abend, ja nicht selten bis tief in die Nacht hinein, und nicht allzu häufig gelingt es, die Missetäter zu erwischen.

Die Übertretungen des verbotenen Verkehrs beschränken sich jedoch nicht bloß auf die Zellen. Auch die Spaziergänge bieten trotz strengster Überwachung reichliche Gelegenheit dazu. Hier werden Bekanntschaften gemacht, oder alte erneuert, und manches Wiedersehen wird konstatiert.

Es macht auf die Unbefangenen einen fast komisch wirkenden Eindruck, den Ernst und Eifer zu sehen, mit dem hier eine Gefangene sich abmüht, den Schicksalsgenossinnen durch Lippenbildung unter Zuhilfenahme der Finger- und Gebärdensprache zu demonstrieren, in wieviel Tagen sie, »Verhandlung« habe. Dieses Thema spielt eine Hauptrolle. Eine andere wieder geht meist gesenkten Hauptes einher wie in Leid verloren, unterläßt aber trotzdem nie, jede Neuangekommene, deren sie habhaft werden kann, zu fragen, weswegen sie hier sei. Auch dieser Frage begegnet man sehr häufig. Wieder eine andere erzählt gestikulierend ihre Leidensgeschichte und möchte von jeder Angesprochenen wissen, wie hoch sie meine, daß ihre Strafe ausfallen könne.[83]

Auch mich fragte einst eine Kellnerin mit knallrotem Haar und ebensolchem Gesicht:

»Was denken Sie denn, was ich kriegen werde? Ich hab' fünfzig Diebstähle gemacht.«

»Nun vielleicht neun Monate,« entgegnete ich und glaubte sie damit zu trösten. Denn in Wirklichkeit nahm ich an, daß sie eine höhere Strafe gewärtigen müsse.

Da kam ich aber schön an.

»Sie sind wohl neunmal verrückt?« erkundigte sie sich. »Die haben doch alles wieder. Ich krieg' doch höchstens paar Wochen. Ich bin doch besoffen gewesen,« fügte sie noch wie in selbstverständlicher Entschuldigung hinzu.

Natürlich schwieg ich und dachte mein Teil. Die Person sah allerdings so aus, daß man ihr das wohl zutrauen konnte.

Eine noch ziemlich jugendliche Schwangere, die aber ein weit sympathischeres Wesen an sich hatte, als die zuletzt geschilderte Mitgefangene ging fast immer mit höchst trübseliger Miene einher und beteiligte sich wenig an der verbotenen Plauderei. Einmal aber schien sie doch das Bedürfnis nach Mitteilung ihres Kummers zu empfinden. Sie hatte bereits ihre Verurteilung hinter sich, als sie sich eines Tages flüsternd an mich wandte.

»Ich komme nun bald fort,« sagte sie. »Ich[84] hab' elf Monate. Aber im Oktober werde ich zu meiner Entbindung ausgeliefert. Dann mach' ich ein Gesuch, daß ich nicht wieder hin brauche.«

Ich wünschte ihr in wirklich aus dem Herzen kommenden Worten guten Erfolg und Erfüllung ihrer Hoffnung. Später jedoch erfuhr ich durch einen Zufall, daß ihr Gesuch nicht berücksichtigt worden war, daß sie nach den zwei Monaten Urlaub in's Gefängnis hatte zurückkehren und nicht nur die übrige Zeit, sondern auch die Zeit der Beurlaubung noch nachträglich hatte absitzen müssen.

Nun gibt es aber auch unter den mehrfach Vorbestraften solche Leichtfertige, die sich die Zeit mit Lachen und billigen Späßen zu verkürzen suchen. Im Gegensatz zu den anderen, die sich meist in ein möglichst helles Licht zu rücken, sich entweder als gänzlich schuldlos, oder doch ihr Vergehen als sehr harmlos hinzustellen bemüht sind, möchten sie gern als schwere Verbrecher gelten, und ihren Schicksalsgenossen Grauen einflößen.

Einer großen, kräftigen, noch ziemlich jungen Person schien es ein unbändiges Vergnügen zu bereiten, den Neulingen vor allen die Schauermär zu erzählen, daß sie ihr Kind umgebracht habe.

»Ach hätt' ich das doch nicht gemacht!«

So wandte sich die Durchtriebene eines Tages[85] auch an mich mit zerknirschter Miene und in jammervoll klagendem Tone.

Und mein Bedauern jedenfalls mit innerem Vergnügen mir vom Gesicht ablesend, fügte sie wie in scheuer Angst fragend hinzu:

»Wo komm' ich denn da hin, wenn ich das gemacht habe?«

Als ich ihr Bescheid gab, und ihr das Landeszuchthaus nannte, in das ihr angebliches Verbrechen sie führen mußte, da tat sie so unerfahren, als seien ihr die Strafanstaltsverhältnisse ein Buch mit sieben Siegeln.

Ich habe sie später im Zuchthause zu X wiedergesehen. Sie war durchaus nicht zum ersten Male dort. Auch hatte man sie nicht wegen des Verbrechens der Kindestötung, sondern wegen Diebstahls im mehrfachen Rückfalle bestraft.

Die merkwürdige Sucht, sich selbst zum schweren Verbrecher zu stempeln und Uneingeweihten Angst und Schrecken einzuflößen, um sich dann mit Gesinnungsgenossen weidlich darüber zu amüsieren, findet man übrigens noch häufiger bei den männlichen Gefangenen.

Die Gefangenanstalt zu D. ist ein Rundbau. So kam es, daß wir bei unseren Umgängen nicht nur an den Zellenfenstern der weiblichen, sondern auch an einigen der Männerabteilung vorbei mußten.[86]

Kaum merkten die Leute nun, daß unter ihren Fenstern weibliche Schicksalsgenossen defilierten, als sie auch blitzschnell die Fenster erklommen und den jungen Mädchen und Frauen zunickten, winkten oder Kußhände zuwarfen. Manchmal aber bombardierten sie auch mit diversen Wurfgeschossen, wie denn überhaupt der Gefängnishof stets mit hinuntergeschleuderten Brotresten übersät war.

Mitunter kam es nun vor, daß einer oder der andere sich einen Scherz der geschilderten Art erlaubte, indem er mit einer wahren Grabesmiene seine zehn Finger ausgestreckt vorhielt und dabei zum Entsetzen der wandelnden Frauen » Zuchthaus« murmelte, was natürlich heißen sollte, daß ihm für irgendein schweres Verbrechen zehn Jahre Zuchthaus zudiktiert worden seien.

Solche Allotria trieben die Leute und wagten es immer wieder, obgleich strengere Aufseherinnen mehrfach solche Fälle von ungehörigem Betragen bemerkt und zur Bestrafung gemeldet hatten.

So sehr ich mich anfangs in meiner trüben und trostlosen Stimmung zurückgehalten, so eifrig ich das in jeder Zelle hängende Verhaltungsplakat studiert und mir seine Vorschriften eingeprägt hatte, die nicht nur Bestimmungen betreffend die in der Zelle aufrecht zu haltende Ordnung und Reinlichkeit enthielten, nicht nur Gehorsam und Ehrerbietung gegen die[87] Vorgesetzten heischten, sondern auch strenge Regeln über den verbotenen Verkehr festsetzten; so genau ich mich über die verschiedenen Strafen orientiert hatte, die den Uebertretern dieser Gebote darin angedroht wurden, so bin doch auch ich in der Folgezeit mehrfach in diese Ausschreitungen gegen meinen Willen mit hineingezogen worden.

Kurze Zeit, nachdem ich mich zur Nahrungsaufnahme hatte bewegen lassen und dadurch gleichzeitig aus meiner Apathie aufgerüttelt, zur vermehrten Anteilnahme an meiner Umgebung gekommen war, konnte ich tagsüber zu öfteren Malen ein leises, schüchternes Klopfen an der einen Zellenwand vernehmen. Dem Verbot gehorchend ließ ich es unbeachtet. Bildete ich mir doch zuerst in meiner krankhaften Erregung alles Ernstes ein, die Vorgesetzten könnten mich vielleicht auf die Probe stellen wollen. Das Klopfen wurde jedoch immer stärker und häufiger, immer taktmäßiger, und es schien mir, als ob man mir etwas mitzuteilen beabsichtige.

Das fortwährende Geräusch belästigte mich, und mehr aus Aerger und Ungeduld klopfte ich einmal wieder mit dem Löffel gegen die Wand, was aber sofort ein erneutes heftiges Klopfen zur Folge hatte, das sich nun in kürzeren Zwischenräumen wiederholte, obschon ich nicht mehr darauf reagierte. Ich wußte damals noch nicht, daß die Zellennachbarinnen[88] beim Spaziergange stets hintereinander gehen mußten, hatte überdies in meiner selbstquälerischen Stimmung das junge Mädchen kaum bemerkt, das direkt vor mir rüstig dahinschritt. Beim nächsten Spaziergang blieb die kleine durchtriebene Person, ihre Schritte mehr und mehr verlangsamend, unauffällig zurück, so daß sie sich einen Augenblick lang dicht vor mir befand. Und schneller, als es sich wiedergeben läßt, flüsterte sie mir mit leichter Drehung des Kopfes zu:

»Bitte klopfen Sie mir nur immer wieder. Es ist mir so einsam allein in der Zelle.«

Dabei machte sie ein so rührend unschuldiges Gesicht, daß ich wirkliches Mitleid für das junge Geschöpf empfand, das jetzt wie beschwörend den Finger auf den Mund legte und eilig mit gesenkten Blicken, als sei nichts vorgefallen, weiterschritt.

Meine Teilnahme wurde noch verstärkt, als das Mädchen während dieses Rundganges noch einmal sich nähernd, mir zuraunte:

»Ich habe doch garnichts gemacht. Ich weiß eigentlich garnicht, warum ich hier bin.«

So nickte ich denn ihrer nochmaligen Bitte leise Gewährung, indem ich mir sagte, es sei doch gewiß nichts Schlimmes einem vielleicht ganz unschuldig verdächtigten jungen Geschöpf diesen kargen Trost zu gewähren.[89]

Ich habe dann mit dieser Zellennachbarin eine Zeitlang einen ziemlich regen, allerdings völlig harmlosen Klopfverkehr unterhalten, und erst viel später erfahren, daß nicht nur die Klopfsprache zwischen Eingeweihten keineswegs etwas so Harmloses, sondern daß auch meine junge Bekanntschaft von mehr als zweifelhafter Qualität gewesen war. Eine Ahnung von letzterem war mir schon dadurch aufgegangen, daß das Mädchen, das mich im Gefängnishofe öfter anredete, als mir um der wachthabenden Beamtinnen willen lieb war, eines Tages beim Einrücken ganz nahe an mich herantrat und mir einen Zettel in die Hand schob, den ich nicht zurückweisen konnte, wollte ich die Vorgesetzten nicht aufmerksam machen und die Waghalsige in Strafe bringen. So verbarg ich den Zettel, so gut es mir in meiner Unkenntnis und meinem Ungeschick in derartigen Dingen möglich war.

In meiner Zelle angekommen entfaltete ich das geheimnisvolle Schriftstück. Es war auf ein irgendwo herausgerissenes Stück weißes Papier mit Tinte geschrieben, und die Schreiberin verkündete mir, sie habe einen Brief an ihre Mutter schreiben dürfen, da sie nun bald fortkomme. Wenn wir beide unsere Strafe verbüßt hätten, solle ich sie aufsuchen. Ich würde stets freundlich aufgenommen werden. Name und genaue Adresse waren beigefügt.

Dieses Schriftstück erregte in mir berechtigten[90] Argwohn. Denn da die Schreiberin mich gar nicht kannte, nicht wußte, ob ich redlichen Gemüts, oder eine verworfene Person sei, so mußte sie mit ihrer Einladung jedenfalls besondere Zwecke verfolgen, konnte also auch nicht das unschuldige Wesen sein, für das ich sie anfänglich gehalten.

Als ich daher genau wußte, daß sie fortgebracht worden war, ihr meine Eröffnungen also nicht mehr schaden konnten, beichtete ich einer der Aufseherinnen offen und ehrlich meine Ueberschreitung der strengen Vorschriften, erwähnte aber natürlich nur das Klopfen und die mündlichen Mitteilungen. Den mir zugegesteckten Kassiber verschwieg ich aus Vorsicht. Es wäre nicht ausgeschlossen gewesen, daß man nach der Strafanstalt wegen Sachbeschädigung berichtet hätte.

»Da würden Sie wohl fast immer vergeblich hingehen,« entgegnete die Aufseherin lächelnd, als sie von der gewordenen Einladung hörte. »Die Person ist ja mehr hier und in der Strafanstalt als zu Hause.«

Ich erfuhr nun, daß das Mädchen durchaus nicht mehr so jung, vielmehr eine ganz verrufene, vielbestrafte Dirne sei, die ihr Gewerbe auch häufig zu mehr oder weniger umfangreichen Diebereien ausnutze.

Genügte nun auch diese Erfahrung, mich vor[91] jeder weiteren Vertraulichkeit, sei sie noch so flüchtig und oberflächlich, zu bewahren, so war doch durch die Begegnung das Eis gebrochen. Die anderen Mitgefangenen hatten kaum bemerkt, daß meine Unzugänglichkeit gewichen war, als man auch von allen Seiten auf mich einzusprechen begann.

»Haben Sie schon Strafe?« fragte die eine.

»Was haben Sie denn gemacht?« erkundigte sich die andere.

Hier erzählte eine junge Person ihre Leidensgeschichte. Dort beklagte sich eine ältere bitter über die Härten der Untersuchungsgefangenschaft. Oder man erging sich in mehr oder minder heftigen Beschwerden über bestimmte Vorgesetzte. Alles aber verstohlener Weise in ängstlichem Flüstertone. Denn nur allzu oft während dieser sogenannten Spaziergänge ertönte ein scharfer Anruf der wachthabenden Aufseherin, die Unglücklichen an ihre Unfreiheit mahnend. Ost genug auch habe ich es mit angehört, daß sogar ältere Untersuchungsgefangene von einer Aufseherin wie kleine Kinder gescholten und aus keinem anderen Grunde als des verbotenen Sprechens wegen mit Entziehung der Bewegungsfreiheit bedroht wurden.

»Sie ungezogenes Ding! Wollen Sie wohl aufhören zu schwatzen! Ich werde Sie melden, dann werden Sie andermal hübsch in Ihrer Zelle bleiben!«[92] In dieser Weise fuhr einst eine Wachthabende eine ältere Frau an, die sich zum ersten Mal in Untersuchungshaft befand und später auch freigesprochen wurde. Die Augen voll Tränen trat die Arme zurück. Sie hatte in ihrer Aufregung das sehr begreifliche Bedürfnis gefühlt, sich einmal gegen ihre Schicksalsgenossinnen auszusprechen, ohne des strengen Verbots zu gedenken, das sie dadurch verletzte.

Ich selbst gab freundliche Antwort, ohne mich indessen ausfragen zu lassen, oder meinerseits neugierige Fragen zu stellen, bewahrte vielmehr stets eine gewisse Zurückhaltung und erfuhr trotzdem mehr von dem Schicksal meiner häufig wechselnden Leidensgenossen, als ich zu wissen begehrte.

Im allgemeinen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Strafanstaltsinsassen in ihren gegenseitigen vertraulichen Mitteilungen zumeist wahrheitsliebender sind als die Untersuchungsgefangenen. Der Grund dürfte wohl hauptsächlich darin zu suchen sein, daß die Untersuchungsgefangenen in den meisten Fällen bemüht sind, sich nach Möglichkeit zu entlasten. Durch ihre Inhaftierung wird ihnen der rechtmäßige Weg oft in höchst bedauerlicher Weise versperrt und verkümmert. So geraten sie in eine furchtbare Angst und Aufregung, die manche von ihnen um den Verstand bringt, andere auf krumme Wege führt. Sie zetteln Intriguen an, suchen iedermann für sich einzunehmen[93] und ihren Zwecken dienstbar zu machen, wodurch nicht selten andere mit hineingezogen und allen, nicht zuletzt der Behörde schwere Schädigungen zugefügt werden. Die Strafgefangenen dagegen haben Umtriebe dieser Art nicht mehr nötig, denn ihr Schicksal ist bereits entschieden.

Quelle:
Hoff, Marie: Neun Monate in Untersuchungshaft. Erlebnisse und Erfahrungen, Dresden, Leipzig 1909, S. 78-94.
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