Frühstücks- und Theetisch.

[29] Familien, die in einfachen Verhältnissen leben, dürfen sich getrost erlauben, wenn sie unter sich sind, statt eines Damast- oder Drelllakens eine Wachstuchserviette über den Tisch zu breiten. Außer einer Tasse ist für jede Person ein kleiner Teller zu stellen, und sobald Butter zu dem Brod genommen wird, ein kleines Messer zu legen, wozu Abends noch eine Gabel und – sobald man Besuch hat – eine kleine Serviette kommt.

Sowohl Butter wie Käse sind je mit einem Messer, die einzelnen Teller mit aufgeschnittenem Fleisch und Wurst, gekochten und durchschnittenen Eiern mit einer Gabel zu versehen. Niemand darf, indem er von der Butter oder Fleischschüssel nimmt, sein eigenes Messer, eine eigene Gabel dazu benutzen.

Beim Einschenken von Thee und Kaffee sind die Tassen nicht zu hoch zu füllen. Beim Serviren sowohl als auch beim Trinken müssen dieselben am Henkel gefaßt werden, ebenso die Milchkanne, das Sahnetöpfchen; nicht etwa greise man oben über.[29]

Ist das Getränk zu heiß, muß man warten, bis es abgekühlt ist ehe man trinkt, nicht aber schickt es sich hineinzublasen oder dasselbe in die Untertasse zu gießen und daraus zu trinken.

Ein Butterbrod, während man einen Teller und ein Messer zur Verfügung hat, unzertheilt in die Hand zu nehmen und dann abzubeißen, gilt nicht für sein. Man schneidet einzelne Streifen davon, oder legt jemal die Butter auf ein abgebrochenes Stück Brod, so groß wie man es mit einem Male essen kann. Hat man keine Teller zur Benutzung, fällt diese Form natürlich fort.

Die Theelöffel gehören auf die Untertassen; reicht man die Tasse der Hausfrau zum einschenken, läßt man das Löffelchen nicht darin stehen, überhaupt legt es gleich nach dem Gebrauch stets auf den genannten Platz. Zucker nimmt man nie mit seinem Theelöffel; wo keine Zuckerzange vorhanden ist, wird gewünscht, daß man die Stücke mit den Fingern faßt.

Käse darf, da er meist stark duftet, nicht ohne Glocke auf den Tisch gestellt werden. Im Uebrigen gilt vom Frühstücks- und Theetisch, was von der übrigen Tischordnung gesagt wird.

Quelle:
Kistner, A.: Schicklichkeitsregeln für das bürgerliche Leben. Guben 1886, S. 29-30.
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