Beilage 12.

[60] Reglement

zum

Leichenbegängnisse Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Friedrich Heinrich Albrecht von Preussen, im Dom zu Berlin am 19. October 1872.

Seine Majestät der Kaiser und König haben zu befehlen geruht, dass der Sarg, in welchem die sterbliche Hülle Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen Friedrich Heinrich Albrecht von Preussen sich befindet, in der Stille nach dem Königlichen Schlosse, und zwar nach einem der zwischen Portal No. 4. und 5. belogenen Parrterre-Gemächer gebracht werde, dass das Leichenbegängniss aber mit den einem Feldmarschall und Königlichen Prinzen gebührenden Ehrenbezeigungen vor sich gehen soll.

Die Ausstellung der Hohen Leiche en parade findet nicht statt.


§. 1.


Der Tag des Leichenbegängnisses ist auf Sonnabend den 19. October, Morgens um 11 Uhr, angesetzt.


§. 2.


An diesem Tage wird früh zwischen 10 und 11 Uhr in drei Pulsen mit den Glocken sämmtlicher Kirchen der Stadt geläutet, wozu die Domkirche das Zeichen giebt.

Wenn zuerst geläutet wird, versammeln die zum Leichenbegängnisse bestimmten Personen sich im Königlichen Schlosse.

Die zum Tragen der Insignien bestellten Offiziere stellen sich zu beiden Seiten des Sarges hinter die Tabourets, auf welchen die Insignien liegen.

Der Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen, General-Major von der Schulenburg, welcher bestimmt ist, unmittelbar vor dem Leichenwagen zu gehen, stellt sich rechts, der persönliche Adjutant Rittmeister von Poncet links an das Obertheil des Sarges, und diejenigen beiden Königlichen Kammerherren, welche den Insignien vorzutreten haben, an das andere Ende.

Auf dem oberen Ende des Sarges ruht die Krone: auf dem Sarge sind der Säbel des Hochseligen Prinzen, die Schärpe und die Handschuhe, so wie das Band des Schwarzen Adler-Ordens befestigt.

§. 3.


Sobald zum ersten Mal geläutet worden, fährt der Leichenwagen, unter einer Escorte von einem Offizier und dreissig Mann, von dem Königlichen Marstall ab. Die Hof-Dienerschaft und die Offizianten Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen gehen vor dem Leichenwagen her, vier Unteroffiziere[61] der Cavallerie halten die Zipfel des Leichentuches, und sechszehn Unteroffiziere der Cavallerie gehen zur Seite des Wagens. Der Leichenwagen und die ihn begleitenden Personen bleiben auf dem grossen Schlosshof halten, bis das Zeichen zum Vorrücken gegeben wird.


§. 4.


Die Höchsten Herrschaften versammeln Sich in den schon oben genannten Parterre-Gemächern.

Die Anfahrt ist durch Portal No. 1., die Vorfahrt im kleinen Schlosshof, links von Portal No. 5.

Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen des Königlichen Hauses nehmen dieselbe Anfahrt, begeben Höchst-Sich aber durch Portal No. 5. sofort in den Dom; Vorfahrt von der Seite der Schloss-Apotheke.

Die Obersten Hof-, die Ober-Hof- und die Hofchargen, die General-Feldmarschälle, die Generalität, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses, die Wirklichen Geheimen Räthe, der Geheime Gabinets-Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs und die Räthe des Ministeriums des Königlichen Hauses, die Kammerherren und Kammerjunker, das Prinzliche Gefolge, so wie die am Leichenconduct betheiligten Offiziere nehmen die Anfahrt bei Portal No. 1. und begeben sich von dort aus in dieselben Gemächer.

Gegen 11 Uhr wird der Befehl zum Vorrücken des Leichenwagens gegeben werden. Die Glocken beginnen alsdann wieder zu läuten und fahren damit fort, bis der Leichenwagen vor dem Dome angelangt ist.


§. 5.


Sobald der Leichenwagen unter Portal No. 4. vorgefahren ist, heben die Offiziere, welche die Insignien zu tragen haben, solche auf und treten mit den beiden Marschällen voran.

Der Sarg wird von den dazu bestimmten Stabs-Offizieren aufgehoben und unter dem Vortritt des Hofmarschalls, General-Majors von der Schulenburg, welcher vor dem Leichenwagen geht, auf diesen gesetzt, wobei die Truppen die militairischen Honneurs machen. Die unten benannten Rittmeister ergreifen die Zügel der Pferde, und vier Obersten nehmen die Zipfel des Leichentuches.


§. 6.


Hierauf setzt der Zug, welcher durch eine halbe Escadron der Gardes du Corps eröffnet wird, sich in folgender Ordnung in Bewegung:


1. Ein Königlicher Hoffourier.

2. Die Dienerschaft und die Offizianten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht (Sohn) von Preussen, Seiner Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen, sowie Seiner Hoheit des Herzogs und Ihrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin, von Marschällen geführt.

3. Die Livree-Dienerschaft Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen, von Marschällen geführt.

4. Die Offizianten Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen, von Marschällen geführt.

5. Die Pagen Seiner Königlichen Hoheit des Hochseligen Prinzen und der schon gedachten Hohen Leidtragenden, geführt von dem Pagen-Gouverneur als Marschall.

Sämmtliche Personen mit bedeckten Häuptern und von den Hüten hangenden Flören.[62]

6. Die Ober-Hof- und die Hofchargen, paarweise, die jüngsten voran, als Marschälle.

7. Die Deputationen der Regimenter, deren Chef Seine Königliche Hoheit der Hochselige Prinz gewesen ist, geführt von dem Kaiserlich Russischen Obersten von Meyendorff, Commandeur des Kaiserlich Russischen Dragoner- Regiments: »Klein Russland«.

8. Zwei Marschälle:

der Königliche Kammerherr Graf von Kleist-Tychow,

der Königliche Kammerherr, Schloss-Hauptmann Graf von Pfeil.

9. Die Offiziere mit den Insignien in folgender Ordnung:

a) der Oberst-Lieutenant von Knobelsdorff, Commandeur des Posenschen Ulanen-Regiments No. 10., welcher die Sporen trägt;

b) der Oberst-Lieutenant von Knobloch, Commandeur des Thüringischen Ulanen-Regiments No. 6., welcher die Ritterhandschuhe trägt;

c) der Oberst-Lieutenant von Brauchitsch, Commandeur des Westpreussischen Ulanen-Regiments No. 1., welcher den Helm trägt;

d) der Oberst-Lieutenant von Winterfeld, Commandeur des 2. Leib-Husaren-Regiments No. 2., welcher die fremden Kriegsorden und Kriegsdenkmünzen trägt;

e) der Oberst-Lieutenant von Kaphengst, Commandeur des Rheinischen Dragoner-Regiments No. 5., welcher die Insignien des Kaiserlich Russischen St. Georgs-Ordens und der Kaiserlich Russischen Kriegsdenkmünzen trägt;

f) der Oberst von Arentschildt, Commandeur des Westpreussischen Cürassier-Regiments No. 5., welcher die Königlich Preussischen Kriegsorden und Kriegsdenkmünzen trägt;

g) der Oberst von Dannenberg, Commandeur des 7. Brandenburgischen Infanterie- Regiments No. 60., welcher den Orden des Eisernen Kreuzes trägt;

h) der Oberst-Lieutenant Freiherr von Egloffstein, Commandeur des Litthauischen Dragoner-Regiments No. 1. (Prinz Albrecht von Preussen), welcher den Orden pour le mérite trägt;

i) der Oberst Graf zu Lynar, Commandeur des Regiments der Gardes du Corps, welcher den Commandostab trägt;

k) der Oberst von Böhn, Commandeur des 1. Garde-Regiments zu Fuss, welcher die Kette des Schwarzen Adler-Ordens trägt.


10. Unmittelbar vor dem Leichenwagen geht:

der Hofmarschall, General-Major von der Schulenburg.

11. Der Leichenwagen, mit acht Pferden bespannt, welche von acht Rittmeistern geführt werden:


die Rittmeister: von Alvensleben, von Rosenberg, Freiherr von Wrangel, von Beerfelde, von Schierstädt, von Below, von Trotha, von Jagow.

Acht Königliche Stallbediente in der Gala-Livrée gehen zur Seite.


12. Neben dem Leichenwagen gehen die vier Obersten, welche die Zipfel des Leichentuchs halten:


der Oberst von Helden-Sarnowski,

der Oberst von Schenck,[63]

der Oberst-Lieutenant von Brozowski,

der Oberst-Lieutenant Freiherr von Zedlitz,

und die sechszehn Stabs-Offiziere, welche den Sarg zu tragen haben:

die Majore: von Minckwitz, von Prittwitz und Gaffron, von Baumbach, von Scholten, von Wissmann, von Siefart, Freiherr von Buddenbrook, von Ribbentrop, von Boeltzig, von Krause, von Scholten, von Schack, von Heineccius, von Eckensteen, von Graevenitz, von Sametzki.


Die Unteroffiziere der Cavallerie, welche den Leichenwagen bis zum Königlichen Schlosse begleitet haben, gehen zur Seite.

Hiernächst wird das Paradepferd des Hochseligen Prinzen geführt.

13. Vier Marschälle:

der Oberst-Kämmerer Graf von Redern,

der Oberst-Marschall Fürst und Altgraf zu Salm-Reifferscheidt-Dyk,

der Oberst-Schenk Prinz Biron von Curland,

der Oberst-Truchsess Fürst und Herr zu Putbus.

14. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht (Sohn) von Preussen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und Seine Hoheit der Herzog Wilhelm von Mecklenburg- Schwerin, geführt von Seiner Majestät dem Kaiser und König und von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl von Preussen.

15. Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Höchstdessen Söhne, Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Wilhelm und Heinrich von Preussen.

16. Ihre Königlichen Hoheiten die Grossherzöge von Baden, von Mecklenburg-Schwerin und von Mecklenburg-Strelitz.

17. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Carl, Alexander, Georg und Adalbert von Preussen.

18. Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Wilhelm und August von Württemberg, so wie Ihre Hoheiten die Herzöge von Sachsen-Altenburg und von Anhalt.

19. Seine Königliche Hoheit der Erbgrossherzog von Mecklenburg-Schwerin, Ihre Hoheiten die Herzöge Paul von Mecklenburg-Schwerin und Elimar von Oldenburg, sowie Seine Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Hohenzollern.

20. Die zur Beiwohnung der Trauerfeierlichkeit erschienenen Abgesandten fremder Souveraine.

21. Das Gefolge der Höchsten Herrschaften.

22. Zwei Marschälle:

der Königliche Kammerherr, Hofmarschall Graf von Dönhoff,

der Königliche Kammerherr von Usedom.

Die General-Feldmarschälle, die Generale der Infanterie und Cavallerie, die Staats-Minister und der Minister des Königlichen Hauses,

die General-Lieutenants und die Wirklichen Geheimen Räthe,

die General-Majore,

der Geheime Cabinets-Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs, so wie die Räthe des Ministeriums des Königlichen Hauses,

die Königlichen Kammerherren und Kammerjunker.

Eine halbe Escadron der Gardes du Corps beschliesst den Zug.
[64]

§. 7.


Der Zug bewegt sich in dieser Ordnung vom Portal No. 4. des Königlichen Schlosses bis an den Dom. Dort angelangt, bleibt der Königliche Hoffourier an der Thür stehen, die sämmtlichen Dienerschaften, die Offizianten und die Pagen werden von ihren Marschällen an die angewiesenen Plätze in der Kirche geführt.


§. 8.


Sobald der Leichenwagen vor dem Domportal vorgefahren ist, stellen die Offiziere, welche die Insignien tragen, sich mit den beiden Marschällen in der Vorhalle auf, die sechszehn Stabs-Offiziere heben den Sarg vom Wagen, und die vier Obersten geben die Zipfel des Leichentuches an die vier Unteroffiziere der Cavallerie ab, sowie die acht Rittmeister die Zügel der Pferde vor dem Wagen an die dazu bestimmten Stallbedienten.


§. 9.


Hierauf fährt der Leichenwagen, begleitet von den sämmtlichen Unteroffizieren der Cavallerie, über die Friedrichsbrücke ab und begiebt sich durch die Spandauerstrasse in den Königlichen Marstall zurück.


§. 10.


An dem innern Eingang der Kirche empfangen die Hof- und Domprediger und die anderen Mitglieder des Domkirchen-Collegiums den Sarg und gehen unmittelbar vor demselben her bis an den zur Niedersetzung bestimmten Platz, indem der Hofmarschall, General-Major von der Schulenburg, die beiden Marschälle und die Offiziere mit den Insignien vorantreten.

Bei dem Eintritt wird der Dom-Chor ein Lied anstimmen.


§. 11.


Sobald der Sarg und die ihn tragenden und begleitenden Offiziere auf der Estrade angelangt sind, und der Sarg niedergesetzt worden ist, legen die Offiziere die Insignien auf die zur Seite stehenden Tabourets und stellen sich neben dieselben. Die Obersten, die Marschälle, welche vor den Insignien und vor dem Sarg gegangen sind, die Stabs-Offiziere, welche letzteren getragen haben, sowie die acht Rittmeister stellen sich rechts und links an der Estrade auf


§. 12.


Die Höchsten Herrschaften nehmen unter dem Vortritt der Höchstdenselben unmittelbar vorangehenden vier Marschälle Ihren Platz hinter dem Sarge, dem Altare gegenüber; die Suiten rangiren sich hinter den Höchsten Herrschaften.


§. 13.


Der ganze übrige Zug begiebt sich ebenfalls in den Dom und stellt sich in der Ordnung hinter den Höchsten Herrschaften und deren Suiten auf, in welcher er gekommen ist.


§. 14.


Hierauf beginnt die Trauerfeierlichkeit nach der Kirchen-Agende. Bei dem Segen werden drei Mal zwölf Kanonen gelöst und drei Gewehr-Salven gegeben. Die Orgel fährt mit der Musik fort, bis die Höchsten Herrschaften und der Zug den Dom wieder verlassen haben.

Nach Lösung der Kanonen wird wiederum mit allen Glocken eine halbe Stunde lang geläutet.

Die Insignien werden von den dazu bestimmten Unteroffizieren unter einer militairischen Escorte nach dem Schlosse gebracht.

Quelle:
Stillfried-Alcántara, Rudolf von: Ceremonial-Buch für den Königlich Preußischen Hof I. - XII. Berlin 1877, S. 60-65.
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