[Daß man vor dem Feinde mög unbewehret sicher bleiben]

[150] Daß man vor dem Feinde mög unbewehret sicher bleiben/

Muß man mit bewehrter Faust ihn vorhin zurücke treiben.


Quelle:
Hans Aßmann von Abschatz: Poetische Übersetzungen und Gedichte. Bern 1970, 4, S. 150-151.
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