CXXI. Der vergoltene Ehebruch.

[256] Ein Medicus zu Florentz / hatte eines Schneiders Weib geschwächt / als er vom Schneider / ihrem Mann / ihr von dero Kranckheit zu helffen / nach Hauß geschickt worden / welches sie ihm zu seiner Heimkunfft mit weinenden Augen geklagt / der Schneider aber sich nichts gegen dem Medico hat vermercken lassen. Ohngefehr acht Tage hernach / als der Schneider die Stunde des Medici Abwesenheit von Hauß außgespähet / nimbt er ein gar schönes stück Tuch / und bringts des Medici Ehefrauen / beredet sie / daß er ihme Befehl[256] habe / daß Maß von ihr zu einem Rock / zu nehmen: da dann / als sie sich mit dem Schneider abseits / die Kleider abzulegen / begeben / er ihr eben den Gewalt an that / als ihr Eheherr der Schneiderin angethan hatte.

Quelle:
Schau-Platz der Betrieger: Entworffen in vielen List- und Lustigen Welt-Händeln [...]. Hamburg, Frankfurt am Main, 1687, S. 256-257.
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