444. Der Roland von Wolde.

[329] Auf der Grenze zwischen Pommern und Meklenburg, zwei Meilen westlich von Stavenhagen, liegt das herrschaftliche Gut Wolde, das noch unlängst weder zu Preußen, noch zu Meklenburg gehörte. Die Leute sagen: Wolde ist von alten Zeiten her schon ein Gut gewesen, das nur unter dem deutschen Kaiser stand. Als es vom Kaiser reichsfrei gemacht wurde, bekam es von demselben auch einen Roland als Unterpfand seiner Rechte. Dieser Roland stand ehemals vor Wolde nach Karstorf zu. Ein früherer Besitzer, Graf Moltcke, ließ ihn wegnehmen und im Schlosse verstecken, denn er hatte gehört, daß die Pommern Absichten auf den Roland hätten, und ginge der Roland verloren, so verliere Wolde auch alle seine Rechte und werde dem Lande unterthan, das den Roland in seine Gewalt bekäme.


A.C.F. Krohn bei Niederh. 3, 234 ff.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 1, Wien 1879/80, S. 329.
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