208[61] b.

Wenn eine Braut zur Trauung geht oder fährt, muß sie sich ein Stück Geld in jeden Schuh legen; dann wird ihr das Geld in der Ehe nicht knapp.


FS. 540.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 61.
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