1604.

[331] Krystallsehen. Der Betrüger hat ein gläsernes Prisma, auf dessen eine Fläche ein Gesicht eingeschliffen ist. Ohne es aus der Hand zu geben, läßt er für 4 ßl. den Bestohlenen durch das Glas das Gesicht sehen. Derselbe muß nun an der Aehnlichkeit des Gesichts seinen Dieb errathen.


Meklenb. Jahrb. 5, 108f.

Quelle:
Karl Bartsch: Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg 1–2. Band 2, Wien 1879/80, S. 331.
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