3.

[192] Für die Mühe und Arbeit, so der Pfleger und der Befreundt bei der Kinds- oder Waisen-Rechnung haben, soll jedem für die Mahlzeit, so bishero ein Stadt geben, fünf Batzen Besoldung aus der Stadt Seckel bezalt und hiedurch die überflüßige zehrung abgeschafft werden.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 192.
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