246.

[227] Anno 1517 wurde Johann Bäuerlin, Rebmann von St. Christina, weil er den Leuten die Reben ausgegraben und solche theils in seine Reben gesezt, theils Andern verkauft habe, auf den Pranger gestellt, ihm beide Augen ausgestochen und die Stadt verwiesen101.

101

A.a.O. S. 101.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 227.
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