9.

[243] So viel es aber die Bestallung von dem Wasen, und die 4 Hauptmängel bey denen Pferden betrifft, so gehört dem Meister die Haut von jenen Pferden eigenthümlich zu, welche Hirn, Niere, und Lungen Kizig, Krätzig, Wurmig, auch Raudig sind.

Desgleichen gehöret dem Meister die Haut von jenem Rindvieh zu, welches Hirschig, oder Pfinnig ist.

Sodann wenn jemanden aus einer fremden auswärtigen Herrschaft ein Stuck Vieh in dem Saulgauischen Forst Bezirk verstellen und daselbst krepieren würde, so gehöret dem Meister die Haut ohne weiters zu.

Von einem Pferd abzuziehen solle dem Kleemeister immer der Stadt Saulgau, so viel es nemlichen die Bürger betrifft, 16 kr. Abdeckerlohn und 2 Batzen für das Oeffnen, zusammen also 24 kr., außer der Stadt hingegen, weilen der Kleemeister gleichwohlen weiters zu fahren hat, von einem derley Pferd abzudecken 6 Batzen für das Ausziehen und 2 Batzen für das Oeffnen, zusammen also 8 Batzen bezahlt werden.[243]

Eine gleiche Bewantsame hat es mit jedem Stück Rindvieh.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 243-244.
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