2. Einzug.

[343] Am Samstag in der Regel holt der Bräutigam die Braut ab; wenn's nicht gar zu weit ist, zu Fuß. Im Hause der Braut wird gegessen und getrunken, während unterdessen der Brautwagen geladen und den Trägerinnen »ihr Sach« in den »Kreben« gethan wird. Unmittelbar vor dem Abgange werden fünf Vater unser und Ave Maria und der christliche Glauben gebetet; die Brautleute werden von den Eltern mit Weihwasser besprengt und gesegnet und zulezt verabschiedet. Vor dem Hause warten eine Menge Kinder, auch ältere arme und presthafte Leute, die von den Brautleuten[343] mit Kreuzern oder Groschen beschenkt werden. Das Gleiche findet statt bei der Ankunft im Hause des Bräutigams.

Geschirre, Kleider, Weißzeug etc. wird von eigens dazu bestimmten Mädchen, meistens Verwandten, Nachbarinnen, Kamerädinnen, in weißen »Kreben« (Körben) auf dem Kopfe in's betreffende Haus getragen, und wenn der Weg auch an zwei Stunden beträgt. Je nach der Größe der Aussteuer beträgt die Zahl oft an 30; alle sind mit weißen Schürzen angethan und machen zusammen den Gänsemarsch, d.i. eine nach der andern. Jedes der Mädchen wird vor dem Abgange und bei der Ankunft gehörig gastirt und noch beschenkt. »Die Küchlen« spielen eine Hauptrolle. Keines der Mädchen darf beim Kirchgange und der Hochzeit fehlen.

Auf den »Hauxetwagen« wird das Schreinwerk etc. geladen. Das Brautbett liegt oben und die Nähterin sizt dabei, auch der Schreiner ist auf dem Wagen. Der »Hauxetknecht« ist zugleich Fuhrmann. Er und sein Gespann sind mit Bändern und Sträußen geziert. Bei dem Abgang und der Ankunft des Brautwagens wird tüchtig geschossen. Die Schützen, welche ledige Bursche sind, werden gehörig honorirt. Die Braut oder der Bräutigam bleiben schon von nun an in ihrer zukünftigen Wohnung; sie bringen aber die Nacht bei der Mutter, dem Vater etc. zu. Das Brautbett, auf dem die Hochzeitkleider Beider liegen, werden überall des Tags vor der Hochzeit vom Geistlichen eingesegnet.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 343-344.
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