352.

[405] In Wurmlingen (bei Rottenb.) wird vom ersten Abend an in dem Hause, wo des Tages Jemand starb, von Verwandten und Nachbarn und armen Leuten in Gemeinschaft mit den Angehörigen des Entschlafenen ein Rosenkranz mit Litanei gebetet. Am achten Tage wird den Anwesenden Dank gesagt, ein Trunk gereicht und Brod gegeben; die Armen bekommen noch Geld dazu.

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 405.
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