378. Sichelhenke oder Pflegelhenke.

[424] In der 1607 erneuten Horber Stadtordnung (Ms.) heißt es: »Sovil aber die Sichel- oder Pflegelhenke betrifft, solle den Arbeitern, Schnittern und Dreschern neben den zwaien Pflegern, so ihre Obacht haben sollen, damit es züchtig und ehrbarlich zugehe, eine ziemliche Malzeit wie bräuchig gegeben und somit alle Unordnung sammt dem Auftragen und Heimschicken abgeschafft werden.«

Quelle:
Birlinger, Anton: Sitten und Gebräuche. Freiburg im Breisgau 1862, S. 424.
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