[Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst]

[294] Nur Räuber und Mörder schlägt man in Bande sonst;

Ich bin beraubt, gemordet und überdies

Geschlagen in Lockenbande wunderlich,

Und frei umher geht jene, die Thäterin!

Quelle:
Georg Friedrich Daumer: Hafis. Hamburg 1846, S. 294-295.
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