Der ein weib schlegt / hat des kleine ehr.

[197] Ein mann soll nit mit weibern zancken / vnn im fall /daß ein weib sich wider einn mann legt / so solt jr der mann / als ein vernünfftiger / weichen / vnnd wann jhr zorn über ist / sie mit worten darumb straffen / Sonst wo er sich entrüsten laßt / vnnd schlegt mit feusten drein / so schlegt er sein schande / daß er sein mannheyt nit daß beweisen kan / dann an einem armen weib.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 197.
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