Mancher můß entgelten / des er nie genossen hat.

[242] Es macht ein böser bůb / daß sein mancher frommer entgeltē můß / denn wir sind also gesinnet / dz wo vns einer ein mal einn tuck thůt / so glauben wir nimmer. Wer ein mal stilt / der můß sein lebtag ein dieb sein /wiewol wir hierinn vnrecht thůn / denn wir können jrren vnd sündigen / vnd dennoch widerkeren. Vnn dieweil wir dem vrtheyl folgen / so můß mancher entgelten des er nie genossen hat / das ist / mit vnschuld můß ers entgelten. Ein ander hat vns betrogen / vnd sintemal wir sorge haben / diser möchte es auch thůn /so glauben wir jhm auch nicht / vnnd er můß also des vorigen entgelten.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 242.
Lizenz:
Kategorien: