Zu vil recht ist vnrecht.

Summum ius, summa iniuria.

[268] Zv vil fromm ist laster. Laß bei eim gleichen bleiben. Bleib bei den leuten. Zu vil weise ist narrheyt. Auß zu vil grosser weißheyt wirt man zu narren. Je mehr gesätz / ie weniger recht. Vil gebott wenig gůter werck. Das recht bedarff offt hülff. Trewlich vnd vngefehrlich / wie man alle eyd schwert. Es ist nit wol müglich / daß man ein so steiff vnd satt gesatz mache / das on exception zů allen fellen diene / so wenig als ein artznei für iederman mag bequem gemacht werden. Wil man aber allweg / vnangsehē die vmmständ / vrsach /vnd das hertz vnd sinn des gsatzgebers / nach dem innhalt vnn bůchstaben hindurch reissen / so wirt auß dem zuuil recht ein vnrecht. Darumm haben auch die Rechtweisen ein Regel im rechten / Nemlich / daß inn allen dingen / fürnemlich aber im rechten vnd gesatzen / die billicheyt sei zuerwegen / die sie Aequitatem nennen. Dann / wie Cato bei Luno bekennet / so mag kaum ein so gůt vnnd recht gsatz geben werden / das nit etwan wider recht were / so mans streng wolt haltē / Darumb můß man alle geschribne gsätz (so von wegen der menschen / vnnd nit die menschen von jrent wegen gemacht sein) nach der billicheyt / die ein meysterin ist aller gesätz / außlegen vnd mässigen /vnnd thůn / das die natur vns hat einpflantzet / zuthůn vnd lassen / das der erbarkeyt / gůtem vnd rechten gemäß sei / welchs kan auch nit dann ein frommer biderman. Diß Recht ist so vil älter dann das geschriben / so vil die menschen älter seind / dann das geschriben recht / also daß darauß / als auß einem brunnen / das geschriben recht geflossen ist. Dann vor dem geschribnen gesatz / da kein geschriben Recht noch war / da wurden die leut ad æquum das ist / zur billicheyt gehalten / wie die vernunfft ein brunn aller burgerlichen gesätz / einem ieden was er in solchem fall jm gethan haben wolt / angabe.

Daher hat einer recht geschriben / daß ein Fürst vnd Richter weiser soll sein dann alle geschribne recht / Juristen bůcher / vnd Juristen / so nach dem blossen innhalt des rechtens / des[268] bůchstabens / oder gleich einer gloß gefangne vrtheylen / Gibt ein exempel von Carolo Magno / der gar ein weiß vernünfftigs vrtheyl / zwischen einer armen frawen vnd Edelman /dero mann er vmbbracht / vnnd das weib geschendet hett / welches er darnach ehelichen / vnd in all sein gůt einsetzen můst / geben hab / das er in keinem Juristen bůch gefunden / vnd baß troffen hat / dann all Juristen vnd Rechtbücher jhm hetten mögen fürschreiben. Da schreibt er auch / daß die vernunfft ein brunn sei aller gesatz vnd rechten / billich wirt die vernunfft nit von jnen geherrschet / sonder die gesetz von der vernunfft / auß der sie vor geflossen seind. Darumb biß hie / wie Salomon Eccle. vij. räth / nit zu vil fromm / bleib bei den leuten / das ist / bei der vernunfft / daß nicht zu vil recht vnrecht werde. Es ist ein sprichwort: Mann kan den acker auch zuuil dungen /vnd die suppen zufeyßt machen. Zuuil honig ist bitter. Mann sol in allen gesetzen dem gesetzgeber ins hertz sehen / wie vnnd warumb er diß gesetz geben / vnd wie ers gemeynt hab / Das ist aller gesetz geyst /leben vnd seel / Wer das sihet vnd erwiget / mag leicht die equitet vnd billicheyt finden / darnach er vrtheylen soll.

Nim ein exempel / Ein Statt macht ein gsatz / vnnd verbeut bei leib vnnd gůt / keinem / er sei wer er wölle / auff die maur zugehn / Ein burger aber sihet on gefahr einn feind der die statt wil ersteigen vnd verrathen / er geht auff die maur / vnd wehret jm / Der hat ietz nach dem rauhen bůchstaben / das leben verwirckt. Hie kompt aber die billicheyt / vnd sihet dem Gesatzgeber ins hertz / vnd findet daß diß gesatz darumb gemacht ist / daß mann die statt nicht verkundtschafft / vnd nit frembde darauff ab sehen / wo die statt schwach vnd gůt zugewinnen sei / Das ist der geyst / sinn vnd seel des gesetzs / vnd das hertz des gesatzgebers gewesen. Diser aber ist nit der meynung auff die maur gestigen / sonder sein vatterland zuerretten. Der hat wol im schein wider den bůchstaben des gesetzs / aber nicht wider den sinn desselbigen /noch wider das hertz des gesetzgebers gethan. Darumb wirt er von dem weisen Richter / wider das gesetz / absoluiert. Daher setzt Metianus dise Regel im Rechten / Wo die rede zweifelig / oder das gesatz zu rauhe sei / sol mann allweg den sinn ansehen des der das gesatz gemacht hat / vnd nennen die Juristen mentem legislatoris, animam legis, Das hertz vnd gemüt des gesatzgebers / die seel des gesetzs / Kanstu sehen wie es der gesetzgeber meynet / vnd wohin er gesehen hat / so kanstu das billich / den sinn / geyst vnd leben eines ieden gesetzs bald finden.

Nimm ein ander exempel / Gott hat den Sabath an vil orten so streng vnnd hefftig gebotten zu feiren /Exod. xvj. xvij. Hiere. xvij. Esai. lvj. Item die beschneidung / als lige die seligkeyt alleyn dran / Christus sihet Gott[269] ins hertz / vnd findt da / daß er die feire / vnnd die beschneidung des hertzens on händ meyne / daß wir anhertz / niern vnd mund beschnitten / von all vnsern wercken / willen vnnd gedancken feiern vnnd abstehen / daß Gott sein war werck in vns habe. Da fellt dann der rauh grob bůchstab des gsetzs in die äschen / vnd sihet Christus in Gott / daß Gott nicht an vnserm feiren der händ gelegen / sonst müste müssiggang ein Gottsdienst sein / vnnd wir die händ in die schoß / wider sein gebot anderswo / legen /Sonder daß vnser hertz jm sol stillhalten vnd feiren. Da wirt dann Christus ein herr des Sabaths / bricht den nach dem bůchstaben / vnd thůt wider den text des gesetzs / aber nicht wider die equitet / sinn / seel /geyst vnd hertz des gesetzs / noch des gesetzgebers /ja weil sein händ Gottes händ seind / daß er dem nechsten am Sabath hilfft / hat er Gott still gehalten /vnd den Sabath vnd die Beschneidūg frei mit dem verbrechen gehalten / Wie widerumm die Phariseer den Sabath vnd die Beschneidung mit jrem halten übertretten / dann sie sehen Gott nit ins hertz / thůn seim willen / geyst / sinn vnn intention nit gnůg / vnd verstehn den gesetzgeber nit / was er mit disem seinem gesetz wölle oder meyne / Darumb verbrechen sie sein gesetz mit jrem halten. Gleich als so Pythagoras ein dürr gsetz den seinen gibt / dz sie kein brot brechen / dabei aber meynt / vnn verstanden haben wil / mann sol gůt freund / die ein brot seind / nit zerbrechen / noch verwirren. Die bůchstäbler aber meynē / es sei jm daran gelegen / daß sie kein brot brechen /vnd allweg das brot schneiden / die thůn weder dem gesatz / noch dem gesatzgeber genůg / sonder verbrechens mit halten. Die aber wissen wie es Pythagoras meynt / vnnd fridfertig niemand verwirren / die halten diß sein gsatz im geyst / sinn vnn warheyt / ob sies gleich nach dem bůchstaben verbrechen / nit halten /vnd das brot schneiden / vnd wirt auß dem höchsten recht / die gröst superstition vnnd fantasei.

Daher spricht Paulus / das gesatz sei gůt / so sein iemand recht gebraucht / Nemlich / daß er den vnderscheydt wisse / daß es vor Gott nit fromm mache /sonder alleyn vor der welt.

Item / daß es derhalb alleyn den Gottlosen geben sei / daß sie mit dem zaum gebändigt / in einer ordnung werden gehalten. Die gerechten aber seind nit vnder dem gesatz / sonder vnder der gnad / vnnd trib des Heiligen Geysts / Rom a. vj. viij. Sie haben auch kein gesatz / vnd dörffen keins / j Tim. j. Item daß das gesatz darzů gůt sei / daß die sünd erkant vnd gemehrt / vns zu Christo treib. Wers also braucht / dem ist das gesatz gůt / Wer aber dadurch vor Gott fromm wil werden / dem ist es der bitter todt / vnd nit ein gůt gesatz / Ezech. xx.

Ein vernünfftig mensch ist ein herr aller[270] gesetz vnnd schrifft / die auß der vernunfft gestossen. Die bäch sollen nit den brunnen / sonder der brunn die bäch / vnd nit das ey die hennen meystern.

Darumb spricht mann / Trewlich vnd vngefehrlich /wie mann alle eyd schwert / das erlich verstehen / was mann schwere / sol mann satt / trewlich / vnd on alle gefahr halten. Das laß ich gůt sein. Was wehret es aber / daß mans auch also verstehe? daß mann niemand so streng mit dem bůchstaben sol greiffen vnd gefahren. Als so ich einn eyd schwüre / nit auß der stuben zugehn / Es brennet aber / ich flöhe drauß / So iemandt hie auff den bůchstaben tringen wolte / so were ich meyneydig. Es heyßt / alles trewlich vnd vngefährlich / mit erwegung aller vrsach / vmbständ /daß nit zuuil recht vnrecht werde. Es wöllen auch die gesetz / eyd / schrifft / kein superstition leiden / daß manns wie zauberwort nit vmb einn titel fehl / sonder bloß wie es laut / halten / Dann also můsten wir nicht zwen röck haben / kein gelt / die händ abhawen / niemand grůssen / vatter vnnd můtter hassen / verlassen /einander die füß zwagen / zu narrn vnnd kindern werden / nackend gehn / vnd vil dings gaucklen. Es heyßt / alles trewlich vnd vngefehrlich / vnd ist nicht so fest / es hat etwa ein exception / vnd wirt offt zu vnrecht vnrecht / Trewlich vnnd vngefehrlich / wie mann alle eyd schweret / Solichs alles nach dem geyst vnnd sinn des gesetzgebers / eydgebers / schreibers etc. sol verstanden vnnd gehalten werden / on gefahr.

Quelle:
Egenolff, Christian: Sprichwörter / Schöne / Weise Klugredenn. Darinnen Teutscher vnd anderer Spraach-en Höfflichkeit [...] In Etliche Tausent zusamen bracht, Frankfurt/Main 1552. [Nachdruck Berlin 1968], S. 268-271.
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