310. Die unglückliche Hochzeit zu Grimma.

[277] Misander, Deliciae historicae S. 505. sq. Poetisch beh. v. Segnitz Bd. I. S. 252. sq.


Den 16. October des Jahres 1637 ließ ein feiner und gelehrter Mann zu Grimma seine Tochter dem Rector der Stadtschule daselbst ehelich antrauen. Bei der Hochzeit waren etliche Studenten von Leipzig, unter welchen einer sehr ärgerliche Hochzeitsverse gemacht hat und den Gästen austheilen lassen. Unter andern hatte er das christliche Begräbnißlied »nun lasset uns den Leib begraben« sehr verunehrt und auf dessen Singeweise ein anderes verfertigt, dessen Anfang war:


Nun lasset uns die Braut begraben

Und gar keinen Zweifel haben,

Daß Morgen sie wird auferstehn

Und auff zwei Weiberfüssen gehn etc.


Aber was geschah? Man hatte mit den Sterbeliedern gescherzt, den dritten Hochzeitstag starb die Braut an der Pest, wenige Tage nachher der Bräutigam und mit ihm zugleich zwei Brüder der Braut, so Studenten waren, und man ging, wie der Chronist sagt: a thalamo ad tumulum, a luxu ad luctum.1

1

d.h. vom Brautgemach zum Grabe, von Schwelgerei zur Trauer.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Der Sagenschatz des Königreichs Sachsen. Band 1, Dresden 21874, S. CCLXXVII277.
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