223. Der gekeilte Dieb.286

[200] In dem Dorfe Genzin unweit Arendsee lebte vor Jahren ein Mann, Namens Johann Heinrich Müller, der wegen Bienendiebstahls verrufen war. Die Gerichte konnten ihm zwar nicht beikommen, aber dafür starb er eines elenden Todes, denn die Bestohlenen hatten ihn durch Verwünschungen eingekeilt, und auf einmal, ehe er es sich versieht, überfällt ihn ein Schmerz, als wenn er erbärmlich geprügelt werde. Dieser Schmerz hat gedauert bis an seinen Tod. Als es zum Sterben kam, da fielen ihm große Löcher in seinen Leib und er mußte sich lange und viel quälen. Sein Tod ist erfolgt am 29. Julius des Jahres 1738.

286

Nach Beckmann Th. V. Bd. I. Cap. III. S. 127.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 200.
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