398. Hexen zu Erfurt.484

[343] Am Osterabend des Jahres 1549 führte man zu Erfurt ein junges Frauenzimmer und einen Studenten ein, welchen Letztern erstere auf einem Bocke hatte zu sich holen lassen. Ein gleiches geschah mit einem Notarius, der auch in diesen Handel mit verwickelt war. Der Student kam los, die Magd aber und der Notarius wurden am Freitag nach Cantate an zwei Säulen gebunden und lebendig verbrannt. Desgleichen ward im nächsten Jahre 1550 am Freitag nach Quasimodogeniti Dorothea Zimmermann um der Zauberei willen verbrannt, weil sie bekannte, sie habe mit dem Teufel gebuhlt.

484

Nach Falkenstein S. 628.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 1, Glogau 1868/71, S. 343.
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