987. Das weiße Pferd im hannöversch-braunschweigischen Wappen.

[828] Herzog Wittekind ließ seinem Pferde, einem schwarzen Hengste, als er in Westphalen von Karl d. Gr. arg bedrängt ward, die Hufeisen verkehrt unterlegen, um die ihn verfolgenden Feinde zu täuschen. Wie er dennoch beinahe durch Verrath gefangen genommen worden wäre, rettete ihn sein treues Pferd durch einen kühnen Sprung über ein Verhau, mit welchem die Franken den Weg im Hon gesperrt hatten. Er hatte sein Roß aber mit folgendem Spruch zum Sprung ermuthigt:


»Hengstken spring aver,

Krigst 'en Spint Haver,

Springst du nig aver,

Frätet die und mie de Rawer.«


Nach seiner Taufe schenkte ihm Karl der Große ein weißes Pferd, welches anstatt des früheren schwarzen in das sächsische Wappen aufgenommen worden und noch jetzt das Wappenschild der braunschweigisch-hannöverschen Lande ist.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 828.
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