177. Die Entstehung der Privilegien der Liegnitzer Bäcker und Fleischer.

[191] (Nach Thebesius Th. II. S. 79 etc. bei Sammter, Chronik von Liegnitz. Liegnitz 1861 S. 145.)


Kurz vor dem Tode der h. Hedwig († 15. October 1243) sollte die Verlobung der Elisabeth, Tochter Heinrichs des Frommen, mit Boleslaus, Königs Wenzel von Böhmen, statthaben, allein da die Prinzessin erst 12, der Prinz gar erst 15 Jahr alt war, so beschloß man die Hochzeit bis zum Jahre 1248 auszusetzen. Doch dauerte den Verliebten die Zeit zu lange und die Braut befand sich bald in gesegneten Umständen. In einem verborgenen Winkel des Liegnitzer Waldes genaß sie eines jungen Prinzen. Sie wußte nirgends einen sichern Zufluchtsort um ihre Schande zu verbergen. Der Prinz und die Prinzessin, welche in einem abgelegenen Hause wohnten, versahen das neugeborne Kind mit einem Halsbande als Kennzeichen und der Prinz trug es in den Liegnitzer Wald. Hier legte er es in den Kober zweier Liegnitzer Bürger, so Holz gekauft und sich auf kurze Zeit entfernt[191] hatten; einer war ein Fleischer, der andere aber ein Bäcker und dieser nahm sich des gefundenen Kindes an, ließ es taufen und gab ihm den Namen Friedrich. Die fürstlichen Eltern, die zu Brandeis in Böhmen residirten und sich inzwischen vermählt hatten, begaben sich nach 9 Jahren nach Liegnitz, kehrten bei dem Bäcker ein, nahmen sich mit Freuden des Kindes an und im Jahre 1262 ward vom Könige von Böhmen das den Bäckern deshalb gegebene Privilegium, nämlich das freie Mahlen in der Hofmühle zu Liegnitz bestätigt, die Fleischer aber erhielten ein anderes Privilegium, nämlich für immer ihren Holzbedarf für den Kuttelhof gratis aus der Stadthaide holen zu dürfen. Dieser Prinz ward später von Clemens IV. legitimirt und bekam Striegau.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 191-192.
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