u) Rübezahl machet etliche zu Stroh-Junckern oder Wisch-Rittern.

[319] Wie einsmahls etliche Schnapphähne vornehmer Geschlechter sich aufm Gebürge befunden, und der Beutemacherey nachgingen, da soll sich der Rübezahl[319] in einer hübschen Kutsche präsentirt haben, und den Strassen-Räubern mit Fleis entgegengefahren seyn. Wie diese solches gesehen, sind sie nach Wunsch fröhlich geworden, haben nicht lange gesäumet, sondern sind bald über den herannahenden Raub hergewesen, haben den Rübezahl, als einen vermeinten Besitzer der Kutschen, heraußgeschlagen, und sich hineingesetzet, sind drauf mit und darvongefahren, doch hat die Freude und Herrlichkeit nicht lange gewähret, indem sie sich alle bald auf einer Schütte Stroh befunden, da sie sich recht umgeschauet. Hic jacet in Dreckis, qui modo Reuter erat. Hic sedet in Stroh-Wisch, qui modo Kutscher erat. O recht für dergleichen Busch-Klöpper! Wie auch demselben recht gelohnet worden, der von den Bauern etwan im gewesenen dreysigjährigen Teutschen Kriege bey Salfeld vor diesen erschlagen, und hernach ins Wasser nackicht war geworffen worden, sampt einen Teller, welchen man den ertappeten Mausekopf oder futtrasirenden Soldaten oben auf den Schedel soll genagelt haben, mit dieser Schrift oder Reime, so ins Holtz war geschnitten gewesen:


Laßt ihn passiren und repassiren,

Iztund wil er nach Hall marsiren.


Nehmlich, die Sala fleußet bey Salfeld weg nach Halle und Saren zu, darein sie den herumstreifenden Bärenhäuter gestürtzt haben mit solchem Paßporte.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 319-320.
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