f) Rübezahl drillt einen Soldaten.

[313] Es gehet eine Parthey über das Gebürge auf ein fünfzig oder sechzig Pferde stark, die kommen auch an ein Wirths-Haus, bitten den Wirth, er soll ihnen einen Bothen mitgeben. Der Wirth spricht: Sie müssen ein wenig verziehen. Giebet den Officiren ein Stück Käse und Brod, und einen Trunck Bier, unterdessen kommt ein Mann gegangen, welcher des Wirths sein Compan gewesen, dem befiehlet der Wirth, er solle ihnen den Weg weisen. Dieser thut es. Die Officiren bedanken sich der Ehre. Es ist aber ein Sau-Magen unter der Compagnia, der ist gantz voll, bleibet zurücke, und kehret wieder ins Wirths-Haus hinein, wil den Wirth trillen, er soll ihme geben, was er begehret. Der Wirth zanckt sich mit ihme, und wil ihme nichts geben. Dieser zeucht vom Leder, wil den Wirth eins versetzen. Der Wirth saget: »Ey immer her.« Der Soldat hatte sein Pferd an eine Seule angebunden. Der Wirth treibet den Soldaten mit einem Prügel eine gute Ecke weit, und schmeist ihn mit dem Prügel, daß er eine Weile liegen bleibet. Der Wirth gehet nach Hause, der Soldat gehet hernach. Wie er hinkommt, wo das Wirths-Haus soll gewesen seyn, findet er weder[313] Wirth noch Wirths-Haus, sein Pferd stehet an einem Baume angebunden mitten in dem Walde, ist in acht Tagen wieder zu seiner Parthey kommen, da er alles seinen Officiren erzehlet. Diesem Bier ist recht geschehen.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 313-314.
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