1334. Die Sassen und die Jüten.

[1075] (S. Bechstein a.a.O. S. 171.)


Vor Zeiten war, wie ein Mann zu Kurborg bei Schleswig am Danewerk erzählt hat, dieser Wall die Grenzscheide zwischen Jütland und dem Lande der Sassen und dem alten Wall, der das Danewerk heißt, den hatten die Jüten erbaut. Sie gruben, den Wall noch sicherer zu machen, da sie mit den Sassen in einem heftigen Kriege begriffen waren, auch noch einen Graben davor, der heißt noch heute der Kuhgraben. Und da banden sie eine Schaar rothe Ochsen zusammen, steckten auf jedes Ochsenhorn ein Wachslicht, hingen ihnen weiße Tücher über die Köpfe und dachten damit den Sassen bange zu machen. Aber die tapfern Sassen nahmen den Kuhgraben und die Ochsen dazu. Nachher lagen sie aber lange vor dem eigentlichen Wall; endlich fanden sie eine Stelle zum Hindurchkommen. Der Wall ging nämlich durch ein Torfmoor, und war an dieser Stelle blos von Torf aufgeworfen. Da steckten die Sassen Feuer in den Wall und brannten das Stück bis auf den Grund nieder; die Stelle ist noch zu sehen, und heißt der Sydergrund. Da nun die Sassen den Jüten immer näher kamen, vergruben diese ihre Kriegskasse in den Sydergrund, und die Sassen drangen durch den Wall und erschlugen in einer großen Schlacht zwanzigtausend Mann, dann aber kehrten sie wieder um. Die Jüten aber sammelten sich aufs Neue und ließen sich vernehmen: »noch sind sie nicht den Kropperbusch vorbei!« Sie trieben nun die Sassen auf die Heide und schlugen bei Kropp die zweite Schlacht. Da haben die Sassen vierzigtausend Mann verloren und davon ist das Sprichwort entstanden »noch ist er nicht den Kropperbusch vorbei.« In dieser Schlacht verloren die Sassen auch ihren Feldherrn, das war ein Mann von großer Stärke, also daß er mit seinem bloßen Finger in jeden Stein schreiben konnte. Nicht weit von Auschlag liegt ein solcher Stein, den er hingeworfen hat in der Schlacht, da sieht man noch alle fünf Finger, wie sie in den Stein eingegriffen haben.

Quelle:
Johann Georg Theodor Grässe: Sagenbuch des Preußischen Staates 1–2, Band 2, Glogau 1868/71, S. 1075.
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