Kohlenbrenner.

[228] Kohlenbrenner betriegen 1) Wenn sie das Holtz länger hauen / als es ihnen angewiesen worden. 2) Wenn sie des Nachts / oder auch bey Tag / von andern Klafftern / die ihnen nicht zugehören / Scheidte hinweg tragen / und mit unter den Kohlen-Hauffen zu Kohlen verbrennen. 3) Wenn sie das junge fichtene /und sonderlich das Weiß-Thannen-Holtz / oder ander tüchtiges Gewächs heimlich abhauen, und das dicke zu Kohlen mit brennen / das Reissig aber zu Deck-Reißig gebrauchen. 4) Wenn sie die Kohlen nicht recht durchbrennen lassen / oder unter die guten Kohlen viele Brände mischen, die man doch in der Esse nicht mit Nutzen brauchen kan. 5) Wenn sie die Hammer-Meister oder andere, so ihnen Kohlen abkauffen, mit dem Gemäß vervortheilen. 6) Wenn sie die Wurtzeln der Bäume abhauen und mit Erde wieder bedecken, damit sie auf dem Stamm austrocknen, und sie solche nachmahls desto wohlfeiler bekommen mögen.


Mittel: Die Köhler dahin anzuweisen / daß sie das Deck-Reißig von den Aesten der hohen Bäume nehmen /und den Wäldern / durch Abhauung junger wüchsiger Bäume / Schaden zuzufügen sich gäntzlich enthalten /widrigenfalls aber haben sie vor einen jeden umgehauenen Stamm / er sey auch so klein als er wolle / eine nahmhaffte vorher dictirte Straffe zu erlegen / deßwe gen den Forst-Knechten / darauf mit Fleiß Achtung zu haben / anzubefehlen.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 228.
Lizenz:
Kategorien: