Nagel-Schmiede.

[267] Nagel-Schmiede betriegen 1) Wenn sie Nägel von untüchtigen spröten Eisen machen / welche sich bey dem Einschlagen leicht beugen / oder die Kuppen abspringen. 2) Wenn sie ihre Nägel wider die Innung[267] heimlich verhausiren. 3) Wenn sie mehr altzusammen gelesenes Eisen / als aus den Hammern neuerkauffter Eisen-Stäbe verarbeiten.


Mittel: Daß / falls sie nicht Innungs-mäßige tüchtige Arbeit machen / deren Confiscation, auf jezuweilige Visitation und Prob ihrer Nägel-Waaren / erfolgen müste.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 267-268.
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