Tobacks-Spinner.

[416] Tobacks-Spinner betriegen 1) Wenn sie unter dem Toback allerley Unrath von grünen und unzeitigen Blättern, Stortzeln / Raubschößlingen / Nußblättern /Werck, Lumpen / Mäuß- und Ratten-Schwäntze und dergleichen mich einspinnen. 2) Wenn sie von dem veritablen Virginischen Toback, der Ihnen zum spinnen gegeben worden / Blätter zurück behalten, und davor, damit das behörige Gewicht eintreffe, von schlechtem Toback mit einspinnen. 3) Wenn sie beym fabriciren des Virginischen Tobacks aussenher gute Blätter thun, inwendig aber das schlechteste Zeug mit einspinnen. 4) Wenn sie den Brasilianischen, und Canaster-Toback umspinnen, und mit andern liederlichen Guth vermengen / damit er nur ein wenig Geruch von dem veritablen behalten möge. 5) Wenn sie die grünen Blätter mit Bier / Zwetschgen- und Hutzel-Brüh / oder andern Liquore benetzen und im Ofen backen, damit die Tobacks-Rolle von aussen desto gelber scheinen möge.


Mittel: Solten jede Oerther / wo Toback-Fabriquen anzutreffen / derer Fabricanten Toback Rollen visitiret / und wenn sie tüchtig befunden worden / mit einem gewissen Zeichen versehen / die betrogene aber confisciret / und die darauf gesetzte Straffe von den Verbrechern eingetrieben werden.

Quelle:
Hoenn, Georg Paul: Betrugs-Lexikon, worinnen die meisten Betrügereyen in allen Staenden nebst denen darwieder guten Theils dienenden Mitteln entdecket von ,-, Dritte Edition, Coburg 1724 [Nachdruck Leipzig 1981], S. 416-417.
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